Agentur für Arbeit Gotha: Identifizierung ohne Behördengang

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Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. In der Zeit der Corona-Pandemie kann dies ausnahmsweise auch telefonisch oder online geschehen. Die Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden.

Da nach wie vor persönliche Vorsprachen so gering wie möglich gehalten werden sollen, bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) befristet bis zum 30. September 2020 das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ für Kunden der Arbeitsagenturen an. Damit kann die notwendige Identifikation ohne persönliches Erscheinen über Handy oder Tablet erfolgen.

Alle Kunden, die das Verfahren nutzen können, bekommen ein Schreiben mit einem QR-Code. Alle, für die dieses Verfahren möglich ist, bekommen bis Ende Juli ein entsprechendes Schreiben, in dem das Selfie-Ident-Verfahren angeboten und erklärt wird. Betroffene müssen also erst aktiv werden, wenn sie angeschrieben werden.

Das neue Verfahren ermöglicht es Kunden, rund um die Uhr und ohne persönliches Erscheinen in der Dienststelle ihre Identifizierung nachzuholen. Der Schutz der personenbezogenen Daten hat dabei höchste Priorität. In Kooperation mit dem Partnerunternehmen garantiert die Bundesagentur für Arbeit eine sichere Verarbeitung der Personendaten.

Das Selfie-Ident-Verfahren wurde bereits in einigen Arbeitsagenturen getestet. Ab dem 1. Juli 2020 erhalten auch die Kunden in Thüringen die Möglichkeit, dieses Verfahren zu nutzen. Das Angebot, am Selfie-Ident-Verfahren teilzunehmen, ist freiwillig. Sollten sich betroffene Kunden dagegen entscheiden, erhalten sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Brief, um sich persönlich in der Agentur für Arbeit zu identifizieren.

Für die Online-Identifizierung brauchen die Kunden drei Dinge:
-> ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet),
-> eine stabile Internetverbindung,
-> ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holographischem Merkmal.

Über einen QR-Code auf dem Kundenanschreiben bzw. durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite erhalten sie weitere Informationen zum Verfahren.

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