Behandlung gegen Varroatose wird weitergeführt

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Symbolbild | Bild: freepik.com

Auch im Jahr 2022 müssen alle Imker und Bienenhalter im Gebiet des Landkreises Gotha ihre Bestände mit Medikamenten gegen die Varroamilben behandeln, berichtet das Landratsamt Gotha. Dazu verpflichtet sie eine Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz vom 12. Mai 2022 (Thüringer Staatsanzeigen Nr. 23/2022, S. 686).

Hintergrund ist, dass nach wie vor Bienenvölker von der Varroa-Milbe befallen sind. Die ursprünglich aus Asien stammenden Parasiten setzen sich an den Honigbienen fest und vermehren sich in deren Brut. Während asiatische Bienenarten dagegen natürliche Abwehrmechanismen entwickelt haben, können in Europa ganze Völker der fleißigen Insekten an der eingeschleppten Krankheit zugrunde gehen. Im vergangenen Winter ist es bei einigen Imkern zu massiven Verlusten an Völkern gekommen. Den Menschen allerdings betrifft diese Tierseuche nicht; auch der Genuss von heimischem Honig ist unbedenklich.

Die Behandlung der Völker müssen deren Halter im Bestandsbuch dokumentieren. Darüber hinaus sind die Bienenstöcke, die außerhalb der Grundstücke ihrer Eigentümer stehen, mit Namen und Adresse des Halters zu versehen.

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass die Behandlung mit zugelassenen Medikamenten spätestens im September als Nachsommerbehandlung zu beginnen und in der brutfreien Zeit (November) als Winterbehandlung fortzuführen ist. Insbesondere die zahlreichen Neulingen unter den Imkern werden auf diese Pflichten hingewiesen. Das Veterinäramt wird ab September stichprobenartige Überprüfungen durchführen. Aktuell sind im Landkreis Gotha 260 Bienenhalter mit rund 2.000 Völkern erfasst.

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