Gerichtsstreit um Entlassung von Enrico Heß als KTS-Geschäftsführer geht weiter: Gericht ruft Journalisten als Zeugen auf

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Soviel ist klar: Enrico Heß, der ehemalige Geschäftsführer der KulTourStadt Gotha GmbH, klagt gegen seine Entlassung. Und die Verhandlung läuft. Am heutigen Freitag (12. Dezember 2025) verkündete Richter Apel von der 1. Kammer für Handelssachen am Erfurter Landgericht eine erste Entscheidung.

Doch der Reihe nach: Enrico Heß wurde aus seiner Funktion als Geschäftsführer der KTS Gotha entlassen (wir berichteten ausführlich). Eine Entscheidung, die er vor dem Erfurter Landgericht angefochten hat. Am 11. November 2025 fand die erste Verhandlung statt – ohne Presseberichterstatter.

Die Entscheidung, die Richter Apel nun verkündete: Der Prozess geht weiter. Kurz zusammengefasst: Aus der mündlichen Verhandlung vom 6. November 2025 geht hervor, dass die KulTourStadt Gotha GmbH offenlegen müsse, welche Journalisten E-Mails aus der Verwaltung zugespielt bekommen haben, die sich um den (internen) Streit zwischen Enrico Heß und der KTS und dem Gothaer Oberbürgermeister Knut Kreuch beziehen.

Deshalb hat Richter Apel entschieden, dass in einem 2. Termin am 6. März 2026 Zeugen vorgeladen werden, die diesen Sachverhalt aufklären sollen. Die beiden Parteien sind (als Kläger) Enrico Heß und (als „Betroffene“) die KulTourStadt Gotha. Bisher war umstritten, wer die E-Mails an die Presse weitergegeben hatte. Als Zeugen geladen werden nach Apels Aussagen: Candy Wetterhahn, ein MDR-Journalist sowie Maik Schulz, der Redaktionsleiter von Oscar am Freitag ist. Der Termin für die 2. Verhandlung wurde bereits bei der 1. mündlichen Verhandlung allen Prozessbeteiligten mitgeteilt – ein Umstand, den Knut Kreuch bei der Beantwortung der Presseanfrage von Oscar am Freitag unterschlug, aus welchen Gründen auch immer.

Knut Kreuch teilte der Oscar-Redaktion auf Anfrage vor der Entscheidung folgenden Sachstand mit: „Das Gerichtsverfahren mit dem ehemaligen Geschäftsführer läuft. Es wird weitere Verhandlungstermine geben. Ein vom Gericht vorgeschlagener Vergleich ist seitens des ehemaligen Geschäftsführers abgelehnt worden.” Einen Kommentar von Enrico Heß erhielt Oscar am Freitag auch dazu nicht.

Das Gericht wiederum hatte mitgeteilt: „Hierauf Bezug nehmend kann ich zu dem beim Landgericht Erfurt vor der hiesigen 1. Kammer für Handelssachen anhängigen Prozess folgendes mitteilen: Am 06.11.2025 fand hier die mündliche Verhandlung statt. Für den 12.12.2025 ist ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung terminiert, zu dem die Parteien grundsätzlich erscheinen können, aber nicht erscheinen müssen. (Zwischen-)Ergebnisse liegen insoweit keine vor.“

Warum sie den eigentlichen Sachstand, den Termin im März, auf unsere Anfrage nicht mitteilte, begründete die Pressesprecherin am Landgericht Erfurt (Frau Etzold) so: Den Termin könne man erst nennen, wenn er als Ergebnis aus einem Zivilprozess mit der Verkündung öffentlich gemacht wurde. Die Pressestelle habe nur den Termin für die Verkündung nach der ersten mündlichen Verhandlung erhalten, ebenso die Streitparteien.

Unabhängig davon: Oscar-Redaktionsleiter Maik Schulz kommentierte die Zeugen-Einladung mit einem Kopfschütteln – eine weitere Kommentierung in dieser Sache wird er nach der Verhandlung mit Sicherheit vornehmen. „Mit größter Sicherheit“, wie er bestätigte.

Warum Knut Kreuch die Redaktion nicht auf den zweiten Termin hinwies, wenigsten inoffiziell, ist auch nicht klar. Es lässt sich nicht ganz von der Hand weisen, denn der Prozess gegen Enrico Heß hat für den Oberbürgermeister auch eine politische Dimension. Verliert er diesen, dann wird er Auskunft darüber geben müssen, wie es dazu kam. Dazu kommt, dass der Gothaer Stadtrat jüngst einen erhöhten Zuschuss der Stadt an die KTS für den Thüringentag bewilligte – über die Details will Kreuch nichts sagen, „auch in Zusammenhang mit anstehenden Rechtsauseinandersetzungen.“

Was genau damit gemeint ist, dürfte spätestens jetzt klar sein.

sm/ms/red

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