Gewerkschaft fordert Corona-Schutzschirm für 2600 Beschäftigte im Gothaer Gastgewerbe

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… noch ’ne Stunde – und noch eine: Gerade in Hotels und Gaststätten werden im Sommer kräftig Überstunden geleistet. „Das darf nicht weiter ausufern“, warnt die Gewerkschaft NGG und hat deshalb die Kampagne „#fairdient“ gestartet. Foto (alle Rechte frei): NGG

Leere Hotels, geschlossene Restaurants: Das neuartige Coronavirus trifft im Landkreis Gotha die 260 Betriebe im Gastgewerbe besonders hart und damit auch die rund 2.600 Arbeitnehmer der Branche. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung- Genuss-Gaststätten (NGG) hin – und fordert einen Corona-Schutzschirm.

„Die meisten Kellnerinnen, Köche und Hotelfachangestellten müssen jetzt zuhause bleiben. Zwar bekommen sie Kurzarbeitergeld. Das liegt aber nur bei 60 Prozent de ohnehin oft geringen Einkommens. Für viele Betroffene geht das an die Existenz“, sagt Jens Löbel von der NGG-Region Thüringen. Die Gewerkschaft ruft deshalb de Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) dazu auf, per Tarifvertrag eine deutliche Aufstockung des Kurzarbeitergelds für die Branche auf den Weg zu bringe Ziel müsse sein, die Einbußen für die Beschäftigten so gering wie möglich zu halten Im Fokus stünden dabei auch Lebensmittelbetriebe: Hier setzt sich die NGG dafür ein, zusammen mit den Arbeitgebern zu betrieblichen Lösungen zu kommen.

Das neue Kurzarbeitergeld wurde in der vergangenen Woche im Rekordtempo von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Danach übernimmt die Bundesagentur rückwirkend ab März die Sozialversicherungsbeiträge für Betriebe, in denen mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Außerdem sagte die Bundesregierung betroffenen Firmen großzügige Kredite zu.
„Gastronomen und Hoteliers sollten einen Teil der Hilfen für die Aufstockung des
Kurzarbeitergeldes einsetzen. Damit können auch Fachkräfte gehalten werden – di man nach dem Ende der Corona-Pandemie wieder braucht“, so Löbel.

Service: Was Beschäftigte jetzt wissen müssen – von der Kinderbetreuung bis zur
Lohnfortzahlung – hat die NGG im Netz zusammengefasst: www.ngg.net/corona

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