Gotha: 2021 keine Sondernutzungsgebühren

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Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie bis 31. Dezember 2023 verlängert. Foto: pixabay

Gotha (red/ak, 3. Mai). „Wie bereits 2020 wird die Stadt Gotha auch in diesem Jahr auf die Sondernutzungsgebühren für Gastronomen und Gewerbetreibende verzichten“, teilte Anne Konradt, die stellvertretende Pressereferentin der Stadtverwaltung Gotha mit. Das habe der Stadtrat in beschlossen.

Mit dieser Entscheidung reagiere die Stadt Gotha auf die weiterhin angespannte Lage der Gastronomen und Gewerbetreibenden in der Innenstadt. Mit dem Verzicht auf die Gebühren für Außengastronomie und für das Aufstellen von Werbeträgern oder Waren sollen die tiefgreifenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Geschäfte und kulinarischen Betriebe ein Stück weit abgefedert werden.

Die Pflicht zur Anmeldung des Sondernutzungsvorhabens bleibe allerdings bestehen.

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