Gothaer Bus-Streit: RVG erzielte am Freitag Teilerfolg gegen Firma Steinbrück

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Das Landgericht Erfurt traf am vergangenen Freitag zwei Entscheidungen im Rechtsstreit zwischen der Regionalen Verkehrsgemeinschaft Gotha (RVG) und der Fa. Steinbrück. Darüber berichtet die RVG in einer Pressemitteilung.

Zum einen wies Richter Reinhard Scherf das Ansinnen der Fa. Steinbrück ab, für den Dezember 2016 Abschlagszahlungen zu erhalten. Nach Auffassung von Richter Scherf sei nicht nachvollziehbar, dass die Fa. Steinbrück Abschläge für den Dezember erst im Februar geltend machte – und dies mit Verweis auf eine finanzielle Notlage.

Er nannte es auch „problematisch“, dass die geforderten 155.000 Euro diese Notlage decken sollen. Schließlich, so Scherf, habe die Fa. Steinbrück nach eigenen Angaben monatliche Kosten von 439.000 Euro. Auch wenn er davon ausgehe, dass die Fa. Steinbrück einen Vertrag mit der RVG für 2016 hatte, so Scherf, gebe es zudem keine Abrechnung der Leistungen für den Zeitraum, merkte er abschließend an.

Eher ungewöhnlich war seine zweite Entscheidung. „Ein besonderes Verfahren erfordert manchmal ein besonderes Vorgehen“, leitete er seine Erklärung ein. Der RVG sollte mit Einstweiliger Verfügung auferlegt werden, Abschläge für Januar 2017 zu zahlen. Scherf erklärte, dass er keine Entscheidung verkünde, sondern das Verfahren erneut eröffne. Deshalb, weil Steinbrück-Anwalt Professor Kupfrian erst am Tag der Verhandlungen am 10. März umfangreiche Unterlagen eingereicht hatte. Die habe deshalb weder er, noch der Anwalt der RVG zur Kenntnis nehmen können. Nach Sichtung dieser gut 50 Seiten umfassenden Akte sehe er „weiteren Erörterungsbedarf“ und setzte deshalb für den 27. März eine neuerliche mündliche Verhandlung an.
RVG-Geschäftsführer Uwe Szpöt begrüßte die Ablehnung der Einstweiligen Verfügung für den Dezember-Abschlag.

Der zweiten, durchaus außergewöhnlichen Entscheidung von Richter Scherf zolle er besonderen Respekt, so Szpöt, der selbst Rechtanwalt ist: „Unser gesetzlicher Anspruch auf rechtliches Gehör wird durch die Wiedereröffnung des Verfahrens gewahrt. Das ist fair, weil auch die RVG zu den Unterlagen des gegnerischen Anwalts Stellung nehmen kann. Obendrein können auch wir weitere Dokumente einbringen, die unsere Rechtsposition stützen.“

Das Verfahren wird am 27. März fortgesetzt.

1 KOMMENTAR

  1. RVG bleibt bloß wachsam.Steinbrück sollte vielleicht sein Bundesverdienstkreuz (wofür eigentlich ? )verkloppen.

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