Gothaer Stadtrat für Erweiterung des Gewerbegebietes Gotha-Süd

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Gotha Rathaus Zentrum Hauptmarkt
Foto: Stadtverwaltung Gotha

Gotha (red/mm, 3. Oktober). In seiner jüngsten Sitzung hat der Gothaer Stadtrat den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 65 gefasst. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes in Gotha-Süd getan.

Im Jahr 2010 wurde der erste offizielle Beschluss im Stadtrat der Stadt Gotha gefasst, um mit den Planungen für ein neues Industrie- und Gewerbegebiet in Gotha zu beginnen. Bereits davor gab es intensive Überlegungen, Abstimmungen und Verhandlungen mit unterschiedlichsten Stellen. Die Planung war geprägt von einer Vielzahl an Hürden, die genommen werden mussten. Daher konnte erst jetzt der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan durch den Stadtrat der Stadt Gotha gefasst werden.

Zehn Jahre hat die offizielle Planung bis zum jetzigen Stand gebraucht, um alle Belange zu berücksichtigen. Besonders aufwendig war die Betrachtung der immissionstechnischen Auswirkungen, der landwirtschaftlichen Verhältnisse und die Anbindung des Gebietes an die Bundesstraßen und die Autobahn. Aber es wurde auch intensiv betrachtet, welches Bild die Stadt Gotha für den Gast der Stadt vermittelt, wenn er beispielsweise von der Autobahn auf die Stadt mit dem PKW zufährt: Entstehen erhebliche Auswirkungen auf die Optik der Stadtsilhouette oder könnten touristische Blickbeziehungen untragbar verbaut werden? Auch wurde genau geprüft, welche gewerblichen Entwicklungsmöglichkeiten die Stadt Gotha im Bestand noch hat und wie sie sich im regionalen Gefüge zu anderen Städten und Gewerbegebieten darstellt. Dafür wurden intensive Abstimmungen mit dem Land Thüringen vorgenommen und Einfluss auf die strategischen Planungen des Landes erwirkt.

In diesem Zusammenhang wurde auch der Flächennutzungsplan der Stadt Gotha angepasst. Dessen Änderung wurde im März dieses Jahres bereits genehmigt. Im Kleinen wurden intensiv die Bestrebungen zur Grundstücksverfügbarkeit zusammen mit dem Entwicklungspartner der LEG vorangetrieben. Zusammengefasst wurden alle Meinungen, Äußerungen und Ideen, die die Planung bestimmt haben, im Abwägungsbeschluss, der bereits im Juni diesen Jahres im Stadtrat thematisiert wurde.

Alle diese Prozesse brachten neue Erkenntnisse mit sich, aber auch neue Möglichkeiten, sodass das Planungsgebiet immer etwas angepasst wurde, neue Wege gedacht und abgesprochen werden mussten. Nur so konnte über die Jahre eine gesamtheitliche Lösung gefunden werden, die von allen an der Planung beteiligten Behörden, Institutionen und den Bürgern der Stadt Gotha getragen werden kann und der Stadt Gotha zu fast 50 ha neuer Industrie- und Gewerbefläche verhilft, in der neue Arbeitsplätze für die Bürger der Stadt und des Umlandes entstehen werden.

Mit dem Satzungsbeschluss wurde nun das abschließende Exemplar des Bebauungsplanes vorgelegt und soll die weitere Zusammenarbeit mit der Landesentwicklungsgesellschaft zementiert werden. Der Bebauungsplan muss nun noch der Kommunalaufsicht des Landkreises Gotha übergeben werden. Werden keine Anmerkungen von dieser Seite gegeben, kann der Bebauungsplan veröffentlicht werden. Darauf aufbauend kann die Stadt Gotha sich um Fördermittel für die Entwicklung des Industrie- und Gewerbegebietes GothA4 bemühen, um damit zügig die Erschließung und die Vermarktung der Flächen anzugehen.

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