Bald können Besitzer von Wohnimmobilien wieder etwas aufatmen. Das Thüringer Finanzministerium hat am 5. Juni eine Anpassung der Grundsteuerreform vorgestellt.
Ab 2027 soll die Steuermesszahl aus dem Jahr 2024 gelten. Somit würde das Steueraufkommen für Wohngrundstücke von bisher 71 Prozent wieder auf knapp 53 Prozent sinken.
Die ca. 760.000 Grundsteuermessbescheide werden ab dem 8. Juni vom Finanzministerium erstellt. Mit Beginn des kommenden Jahres werden die Datensätze an die Städte und Gemeinden übermittelt.
Damit nutzt die Landesregierung die „Länderöffnungsklausel“. Diese ermöglicht eine Modifikation der Steuermesszahlen abseits des Bundesmodells.
Unverändert bleiben die nach dem neuen Bundesmodell erhobenen Grundsteuerwerte. Hier entsteht für Grundstückseigentümer kein zusätzlicher Aufwand. Die Festlegung des Grundsteuermessbetrags erfolgt automatisiert.
Wie hoch die Ersparnis für Grundstückseigentümer individuell ausfallen wird, kann vom Finanzministerium nicht festgelegt werden. Andernfalls wäre dies ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Nach Angaben des Finanzministeriums haben die Kommunen nach Erhalt der neuen Grundsteuermessbescheide weiterhin die Freiheit, den Steuerhebesatz festzulegen.
Somit erhalten Immobilienbesitzer den Bescheid über die tatsächliche Höhe der Grundsteuer von der jeweiligen Kommune. Wie lange dies dauern wird, ist nicht bekannt.
Die Steuermesszahlen für unbebaute Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft bleiben unverändert.


















