Hinweis zur künftigen Veröffentlichung öffentlicher Bekanntmachungen

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Gotha Rathaus Zentrum Hauptmarkt
Foto: Stadtverwaltung Gotha

Hinweis zur künftigen Veröffentlichung öffentlicher Bekanntmachungen

Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen ab sofort ausschließlich online unter: www.gotha.de/oeffentliche-bekanntmachungen.

Grundlage dafür ist eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gotha im § 14. Es wird jedoch in jeder künftigen Ausgabe des „Rathaus-Kurier” einen Hinweis darauf geben, welche Bekanntmachungen aktuell online zu finden sind.
Der „Rathaus-Kurier” erscheint im kommenden Jahr voraussichtlich zu folgenden Terminen: 25.01., 22.02., 07.03., 18.04., 16.05., 06.06., 04.07., 08.08., 19.09., 24.10., 28.11. und 19.12.2024.
Sie finden alle Ausgaben des „Rathaus-Kurier” auch in der online-Version unter www.gotha.de.

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