Aus gegebenem Anlass weist das Veterinäramt auf die für Hühner und
Truthühner infektiöse Newcastle-Krankheit (auch Newcastle Disease, ND
genannt) und die dazugehörigen gesetzlichen Vorschriften hin.
Derzeit grassiert in Belgien ein ND-Geschehen. Bisher wurden 13 Ausbrüche
(11 in Hobbyhaltungen und 2 in gewerbsmäßigen Haltungen) festgestellt.
Luxemburg und die Niederlande sind ebenfalls betroffen.
In Bezug auf die Newcastle-Krankheit gelten die Vorschriften aus der
Geflügelpest-Verordnung. Wichtigster Punkt hierin ist die Impflicht für
Hühner und Truthühner, die in § 7 Absatz 1 geregelt ist:
„Der Besitzer eines Hühner- oder eines Truthühnerbestandes hat die Tiere
seines Bestandes durch einen Tierarzt gegen die Newcastle-Krankheit impfen
zu lassen. § 34 Abs. 1 Satz 2 der Tierimpfstoff-Verordnung gilt
entsprechend. Die Impfung ist in solchen Abständen zu wiederholen, dass im
gesamten Bestand eine ausreichende Immunität der Tiere gegen die
Newcastle-Krankheit vorhanden ist. Über die durchgeführten Impfungen hat
der Besitzer Nachweise zu führen.“
Die Impfpflicht trifft also jeden Halter von Hühnern und Truthühnern:
gewerbsmäßige Tierhalter, organisierte Rassegeflügelzüchter, Halter von
Wirtschaftsgeflügel zur privaten Lebensmittelerzeugung und reine
Hobbyhaltungen ohne züchterischen oder wirtschaftlichen Hintergrund.
Im Landkreis Gotha sind derzeit 1932 Hühnerhalter und 45 Putenhalter ihrer
Pflicht zur Anmeldung der Tierhaltung nachgekommen. Diese Tierhalter halten
insgesamt 848.168 Hühner und 35.834 Truthühner.
Die überwiegende Zahl wird in den großen gewerbsmäßigen Betrieben gehalten.
Aber auch die Rassegeflügelzucht und die private Haltung von
Wirtschaftsgeflügel zur Eier- und Fleischproduktion spielt im Landkreis
eine große Rolle.
Die Mitarbeiter des Veterinäramtes überprüfen regelmäßig stichprobenartig
den Impfschutz bei Geflügelhaltern. Dazu werden Blutproben entnommen und im
Labor des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz in Bad Langensalza
untersucht.
Im Jahr 2017 wurden 46 Haltungen überprüft. Bei 2 Haltungen bestand kein
ausreichender Impfschutz. In diesem Jahr wurden bisher 26 Haltungen
überprüft, auch hier bestand bei 2 Haltungen kein ausreichender Impfschutz.
Hühner und Truthühner werden in Aufzuchtbetrieben geimpft. Der Impfschutz
ist danach entsprechend der Empfehlung des betreuenden Tierarztes
aufzufrischen. Insbesondere Tierhalter, die Ihre Nachzucht an Geflügel
selbst ausbrüten und aufziehen, müssen an die Durchführung der
Grundimmunisierung denken.
Die Impfung wird durch die im Landkreis niedergelassenen Tierärzte
durchgeführt. Geflügelhalter, die in Zuchtvereinen organisiert sind, können
über ihren Verein Impfstoff in vordosierter Form durch einen Tierarzt
erhalten. Der Verein muss dem Impftierarzt vorab eine entsprechende Liste
mit Name und Anschrift der Tierhalter und Anzahl der zu impfenden Tiere
vorlegen, so dass dieser die benötige Impfstoffmenge berechnen kann.