Landkreis: Keine Partys mit Musik zu Christi Himmelfahrt

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Mit der neuen Thüringer Verordnung zur Eindämmung des SARS-CoV2-Virus des Landes Thüringen vom 12. Mai steht fest, dass öffentlich zugängliche Männertagspartys an Gaststätten oder traditionellen Wander-Anlaufpunkten an Christi Himmelfahrt am 21. Mai nicht zulässig sind.

Gastronomische Einrichtungen werden sich sicher über abstandsvoll wandernde kleine Gruppen, die sie nach den geltenden Hygieneregeln versorgen können, freuen. Große Partys mit Konzerten von Bands, Alleinunterhaltern oder Musikgruppen sowie große Menschenansammlungen sind weiterhin nicht gestattet. Diese Vorkehrungen werden die Vollzugskräfte des Landkreises, der Städte und Gemeinden auch am so genannten Männertag kontrollieren und gegebenenfalls mit Bußgeld ahnden.

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