Landratsamt weist auf weitere „Einschnitte ins öffentliche Leben“ hin

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Mit einer weiteren Allgemeinverfügung setzt der Landkreis Gotha als untere Infektionsschutzbehörde die Weisungen des Freistaates Thüringen zur Bewältigung der Corona-Pandemie um. Das bestätigte das Landratsamt Gotha in einer Pressemitteilung.

Danach sind Rückkehrer aus Risikogebieten verpflichtet, sich 14 Tage lang von Menschenansammlungen und einer Reihe öffentlicher Einrichtungen fernzuhalten. Darüber hinaus wird die Schließung von Bars, Museen, Fitness-Studios, Senioren- und Jugendtreffs sowie weiterer gut frequentierter Einrichtungen verfügt. Auch gesellige Treffs im Verein oder in Sporthallen oder Sportanlagen sind untersagt. Cafeterien in Krankenhäusern und Rehakliniken müssen geschlossen bleiben; auch jegliche Veranstaltungen in den Spitälern sind tabu. Es gilt ferner eine strenge Besucherlimitierung. Gaststätten und Bibliotheken müssen, sofern sie weiterhin öffnen wollen, Mindestabstände zwischen den Tischen sowie zwischen den Gästen gewährleisten.

Die Allgemeinverfügung ist im Detail unter www.landkreis-gotha.de nachzulesen.

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