LEADER-RAG Gotha-Ilm-Kreis-Erfurt beantragt Regionalbudget und ruft zum Einreichen neuer Projektanträge auf!

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Symbolfoto: Ein Schulkind schreibt die Worte "Ehrenamt" und "engagieren" auf ein Blatt Papier (Foto vom 31.05.2016). Foto: Anne Günther/FSU

Die RAG Gotha-Ilm-Kreis-Erfurt ruft vom 27.02.2025 bis 31.03.2025 zum Einreichen von Anträgen für Projekte mit max. Investitionssumme von 20.000 € auf! Gefördert werden können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen und Personengesellschaften (z.B. Kommunen, Vereine, Privatpersonen, Unternehmen) im Gebiet der RAG mit einer Förderquote von bis zu 80%. Das Projekt muss im Jahr 2025, spätestens bis zum 15.10.2025 umgesetzt und ein Verwendungs- und Durchführungsnachweis bei der RAG eingereicht werden.

Im Fokus stehen die Unterstützung und Förderung des bürgerschaftlichen Enga-
gements, des Ehrenamtes und des Vereinslebens. Weiterhin sollen Projekte un-
terstützt und initiiert werden, welche die Region als attraktiven Lebens-, Arbeits-
und Erholungsort weiterentwickeln und die vorhandenen Naturräume sichern.
Nicht förderfähig sind kommunale Baumaßnahmen sowie Vorhaben, die über al-
ternative Förderangebote unterstützt werden können oder mit denen bereits be-
gonnen wurde.
Die Kleinprojekte sollten dabei mindestens eins oder mehrere der folgenden Ziel-
stellungen forcieren:

  • Sicherung der Nahversorgung, Einrichtungen der Grundversorgung sowie von Kultur- und Freizeitangeboten,
  • Wiederbelebung von Leerstand und Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • Maßnahmen und Projekte zur Anpassung an den Klimawandel und Berücksichtigung der
  • Belange des Klima-, Natur-, Umwelt- und Artenschutzes sowie zu deren Bildung und Sensibilisierung,
  • Entgegenwirken und Anpassung an den Folgen des demografischen Wandels (u.a. generationsübergreifende Projekte, zielgruppenspezifische Projekte, Begegnungsstätten)
  • Umsetzung und Verstetigung der fortlaufenden Digitalisierung als Chance
    zur Entwicklung der Region und seiner Angebote.

Die Förderung erfolgt im Rahmen des sogenannten Regionalbudgets, welches die RAG beim Freistaat beantragt hat und steht vorbehaltlich der Ausstellung einer Zuwendung an die RAG. Die Entscheidung über das der RAG zur Verfügung stehende Budget fällt bis Mitte Mai. Die Projektanträge werden ähnlich wie in der LEADER-Förderung anhand eines transparenten Auswahlverfahrens bewertet und ausgewählt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens und einer positiven Entscheidung, wird zwischen der RAG und den Projektträgern jeweils ein privat-rechtlicher Vertrag über die Gewährung einer Zuwendung abgeschlossen.

Für die Antragstellung relevante Unterlagen sind auf der Website der RAG (www.rag-gotha-ilm-kreis-erfurt.de) bereitgestellt. Setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor Einreichung der Antragsunterlagen mit dem Regional-Management der RAG in Verbindung (Kontakt: Nadja Listemann, Telefon: 0361-4413-102, E-Mail: n.listemann@thlg.de oder Heike Neugebauer, Telefon: 0361-4413-111, E-Mail: h.neugebauer@thlg.de).

Weitere Informationen sind auf der Website der RAG zu finden: www.rag-go-
tha-ilm-kreis-erfurt.de.

(RAG Gotha – Ilm-Kreis – Erfurt e.V.)

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