Merkblatt, was bei Versammlungen in Thüringen aktuell gilt

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1964

Gotha, 18. Mai
(red/ra). Das Innenministerium hat auf seiner Internetseite ein Informationsblatt für öffentliche und nichtöffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen im Sinne des Art. 8 des Grundgesetzes und des Art. 10 der Verfassung des Freistaates Thüringen veröffentlicht.
Die Bestimmungen im Detail (2-Seiten-PDF zum Download)

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