Mit solch Haushalt lässt’s sich wirtschaften

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Haushaltssatzung der Stadt Gotha für das Haushaltsjahr 2023 genehmigt. Foto: Stadtverwaltung Gotha

Gotha (red/dg, 28. Januar). Der Gothaer Haushalt für 2023 ist von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes genehmigt worden. Die Kreditermächtigung von 4.520.600 Euro wurde ebenso genehmigt wie die Verpflichtungsermächtigungen mit 55.967.400 Euro.

Mit der Veröffentlichung der Satzung im „Rathaus-Kurier“ der Stadt Gotha endet die vorläufige Haushaltsführung und es können neue Maßnahmen und Investitionen begonnen werden.

Der Verwaltungshaushalt hat ein Volumen von 88.124.400 Euro, der Vermögenshaushalt 21.852.000 Euro. Die Verpflichtungsermächtigungen für Folgejahre ermöglichen die Beantragung von Fördermitteln und Vergabe von Aufträgen für die zahlreichen Investitionsmaßnahmen. Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern wurden nicht geändert und bleiben somit für Unternehmen sowie für die Bürgerinnen und Bürger stabil. Durch die Kreditermächtigung ist es möglich, zahlreiche Investitionsvorhaben der Stadt Gotha zu realisieren.

Mit dem Haushalt 2023 werden wieder umfangreiche Mittel für Investitionen in Schulen (ca. 659.000 Euro), in Kindergärten (ca. 626.000 Euro), für die Sanierung von Straßen/Wegen/Plätzen und Fußwegen (ca. 10.460.000 Euro) sowie zum Bau von Radwegen (950.000 Euro) freigegeben und neue Investitionsvorhaben in Angriff genommen (Hauptbahnhof mit 1.100.000 Euro) sowie begonnene Maßnahmen weitergeführt (Jugendherberge mit 1.000.000 Euro). Für einen Wärmespeicher und die Erweiterung des Fernwärmenetzes der Stadtwerke Gotha engagiert sich die Stadt mit 650.000 Euro und für die Umgestaltung des Arnoldigartens (Stadtpark-West, Krahnberg) sind rund 240.000 Euro veranschlagt.

Im Verwaltungshaushalt sind erneut vielfältige Zuschüsse für Gothaer Vereine und Institutionen bereitgestellt. So engagiert sich Gotha beispielsweise als Veranstaltungsort der 58. EUROPEADE und des Kreisseniorentags mit der Bereitstellung umfangreicher finanzieller Mittel.

 

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