Zugang zur Gothaer Pfortenstraße wird beschränkt

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Nur wer den Transponder hat, kann dann in die Pfortenstraße in Gotha einfahren. Foto: Johann H. Addicks - addicks@gmx.net - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0

Elektropoller in der Pfortenstraße werden ab 1. August in Betrieb genommen

Gotha (red, 17. Juni). Das Stadtbauamt der Stadtverwaltung Gotha informiert darüber, dass ab dem 1. August 2023 in der Pfortenstraße die nächste weitere Polleranlage in Betrieb genommen wird. Der Einbau soll die Fahrtwege für Berechtigte in die Innenstadt verkürzen.

Es wird daran erinnert, dass die auf den erteilten Ausnahmegenehmigungen vorgeschriebenen Fahrtwege einzuhalten sind. Änderungen müssen bei der Abteilung Straßenverkehr im Bürgeramt der Stadtverwaltung Gotha beantragt werden. Dafür muss die vorhandene Ausnahmegenehmigung vorgelegt werden. Die Zugangstransponder für die Polleranlage der Pfortenstraße werden für alle Inhaber einer Ausnahmegenehmigung ausgegeben oder die vorliegenden Zugangstransponder umprogrammiert, wenn die Wegstrecke über die Pfortenstraße genehmigt wurde.

Ein Antrag für eine Transponderkarte kann auf der Internetseite der Stadt Gotha bereitgestellt. Transponderkarten können zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros gegen eine Kaution bei Vorlage des Antrags und einer gültigen Ausnahmegenehmigung, die zuvor beim Bürgeramt zu beantragen ist, abgeholt werden. Ein Merkblatt zu den entsprechenden technischen Abläufen wird dem Antragsteller bei Ausgabe der Transponderkarte ausgehändigt.

Diese Polleranlage wird nur durch die Betätigung eines Transponders zu öffnen sein. Bei Rückfragen stehen das Bürgeramt unter 03621 222-715 und das Stadtbauamt unter 03621 222-120 zur Verfügung.

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