Polizei Gotha: Kurzer Draht erweist sich als lange Leitung

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Gotha, 5. Mai

(red/ra). „Oscar am, Freitag“ hatte wegen des Polizeieinsatzes am 1. Mai in Gothas Gartenstraße die Landespolizeiinspektion (LPI) Gotha am Freitagnachmitag per Mail um Auskunft gebeten. Deshalb auf diesem – eher umständlichen – Weg, weil trotz wiederholten Versuchs weder über die Zentrale, noch die Nummer der Pressestelle jemand zu erreichen war.

Tags darauf (Sonnabend, 2. Mai) rief der stellvertretene Leiter der LPI, Polizeidirektor Matthias Bollenbach, zurück. Da er am Freitag den Einsatz geleitet hatte, bekamen wir erste Informationen (siehe den Beitrag auf „Oscars“ Homepage). Bollenbach stellte die schriftlichen Antworten für Montag in Aussicht.

Am Montag (4. Mai) teilte die Pressestelle der LPI per Mail mit, dass unsere Anfrage nun Günter Lierhammer, dem Leiter der LPI Gotha, vorgelegt würden.

Heute, am Dienstag dem 5. Mai, kam nun Antwort, die wir nachstehend protokollieren. Sie gibt im Wesentlichen das wieder, was PD Bollenbach bereits am Sonnabend berichtete:

„Es handelte sich um eine unangemeldete Aktion. Der genaue Grund bzw. das Thema des ,Autocorsos‘ konnte nicht ermittelt werden. Die ebenfalls vor Ort befindliche Versammlungsbehörde konnte in Zusammenarbeit mit der Polizei Gotha keinen Verantwortlichen oder Versammlungsleiter ermitteln. Keiner der Teilnehmer zeichnete sich verantwortlich für die Versammlung.
Aufgrund von Werbung in den sozialen Netzwerken hatte die Polizei bereits im Vorfeld Kenntnis von diesem Autocorso. Darüber hinaus lagen keine Kenntnisse zur Mobilisierung oder der geplanten Teilnehmerzahl vor.
In Abstimmung mit der Versammlungsbehörde wurden die Kennzeichen der Fahrzeuge erfasst und die Insassen darüber belehrt, dass sie die Örtlichkeit -Gartenstraße- zu verlassen haben. Bei wiederholtem gemeinsamen Antreffen würde dies als Versammlung angesehen und entsprechend geahndet.
Insgesamt wurden elf Verstöße gegen das Versammlungsgesetz festgestellt. Es handelte sich jeweils um Ordnungswidrigkeiten als Teilnehmer an einer nicht angemeldeten Versammlung. Dahingehende weiterführende Fragen bitten wir Sie, an die Versammlungsbehörde des Landkreises Gotha zu richten.
Bei den angesprochenen Personen, denen ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen wurde, wurden die Personalien im Rahmen einer Identitätsfeststellung erhoben. Eine Identitätsfeststellung anderer Insassen fand nicht statt. Die erfassten Kennzeichen, die nicht zur Ahndung und für das Verfahren benötigt wurden, wurden nach Einsatzende gelöscht.
Ergänzend zu den unter Pkt. 3 dargelegten Verstöße, wurde gegen einen Fahrzeugführer (facebook-Video) ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, und Ordnungswidrigkeitenverfahren wg. des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetzt und das Ordnungswidrigkeitengesetz eingeleitet.“

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