Regelschulen im Landkreis Gotha nehmen Anmeldungen entgegen

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Anmeldungen für Schulanfänger bald möglich. Bild: fotogestoeber/AdobeStock

Anmeldungen im März möglich

Die staatlichen Regelschulen im Landkreis Gotha nehmen im März die Anmeldungen für die künftigen Fünftklässler an folgenden Tagen entgegen:
am 7. und 8. März 2024 sowie vom 11. bis 13. März 2024 jeweils zwischen
14:00 und 17:00 Uhr und am Samstag, dem 9. März 2024, nach vorheriger telefonischer Anmeldung. Darauf weisen das Staatliche Schulamt Westthüringen sowie das Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur des Landkreises Gotha hin.

Für den Wechsel nach Klasse 4 ist auch die Vorlage einer Anmeldekarte, die man von seiner Grundschule bekommt, zwingend erforderlich. Diese soll Doppelanmeldungen verhindern, die es in den zurückliegenden Jahren immer wieder gab.
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die entsprechende Schule zeitnah telefonisch zu kontaktieren, um einen persönlichen Anmeldetermin zu vereinbaren bzw. sich über die Möglichkeiten der Anmeldung zu informieren. Eine Übersicht, welche Regelschulen im Landkreis Gotha Anmeldungen entgegennehmen, erhalten Erziehungsberechtigte über die aktuelle Grundschule des Kindes als Anlage zum „Informationsschreiben zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2024/2025”.

Die Eltern müssen zum Anmeldetermin zudem das ausgefüllte Schulanmeldungsformular einschließlich der Anlage mit den Hinweisen zum Verfahren bei beschränkter Aufnahmekapazität (zu finden auf der Homepage der Schule oder telefonisch zu erfragen) sowie ggf. ein sonderpädagogisches Gutachten oder eine Negativbescheinigung für das alleinige Sorgerecht (beides in Kopie) vorlegen.

Die Aufnahmekapazität der einzelnen Schulen ist durch die Festlegungen des Schulträgers im gültigen Schulnetzplan bestimmt. Ist die Aufnahmekapazität erreicht, besteht kein Rechtsanspruch der Sorgeberechtigten auf Beschulung ihres Kindes in der entsprechenden Schule. Mit der Anmeldung wird noch kein Schulverhältnis begründet.
Beförderungskosten für die Beförderung zur ausgewählten Schule werden nach den Festlegungen des jeweiligen gültigen Schulnetzplanes (bisherige gültige Einzugsbereiche) durch den Schulträger erstattet. Entstehen durch die freie Schulwahl zusätzliche Kosten, so sind diese durch die Sorgeberechtigten zu tragen. Eine Orientierung bildet das Fahrplanangebot des Öffentlichen Personennahverkehrs. Nähere Informationen zu den Regelungen sind in den Schulen oder im Staatlichen Schulamt Westthüringen
(Tel. 0361 57 34 15 100) erhältlich.

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