RVG: Eingeschränkter Fahrplan in Gotha ab 1. Januar 2017

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Gotha Stadtschild

In einer Pressemitteilung der Regionalen Verkehrsgesellschaft Gotha GmbH (RVG) schreibt der Geschäftsführer Uwe Szpöt:

Ab Jahresbeginn 2017 gilt im Stadtgebiet von Gotha sowie auf den Buslinien 812, 890, 891, 892, 894 und 895 im Regionalverkehr ein Übergangsfahrplan. Das betrifft jene Linien, die bislang von der Firma Steinbrück bedient werden. Künftig sichern andere Unternehmen die Fahrten ab. Die RVG informiert ihre Kunden mit Aushängen an den Haltestellen, im Internet unter www.rvg-gotha.de oder werktags telefonisch (03621 30 11 49) über den neuen Fahrplan. Wenngleich es zu Einschränkungen kommen wird, bleibt die Schülerbeförderung gewährleistet.

Ursächlich für diese Entwicklung ist ein Wechsel bei den beauftragten Busunternehmen. Vor dem Hintergrund, dass für 2017 mit der Firma Steinbrück abermals keine Einigung über die Vergütung der Verkehrsleistungen zustande gekommen ist, hat die RVG ein Vergabeverfahren eingeleitet. Damit sollen die Leistungen, die die Firma Steinbrück derzeit als Subunternehmer erbringt, durch andere Unternehmen abgesichert werden.

Hierzu wurde am 22.12.2016 am Landgericht Erfurt verhandelt. Das Gericht entschied den Antrag der Firma Steinbrück, dass die RVG GmbH die Verkehrsleistung der Firma Steinbrück im Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) im Landkreis Gotha nicht anderweitig vergeben darf, allerdings nicht und vertagte sich.

„Wir sind überrascht, dass die Entscheidung erst ab 13.1.2017 verkündet werden soll. Bei einer für uns ungünstigen Entscheidung werden wir Rechtsmittel dagegen einlegen“, betont der RVG-Geschäftsführer Uwe Szpöt.

Da das Gericht aber in der Sache keine Entscheidung getroffen hat, bleibt die RVG bei ihrem Vorhaben, die Verkehrsleistung der Firma Steinbrück ab Jahresbeginn von anderen Auftragnehmern erbringen zu lassen.

„Ab dem 1. Januar 2017 wird es deshalb zunächst einen Fahrplan geben, der mit Einschränkungen für unsere Kunden verbunden ist. Wir bitten dafür um Verständnis, aber es ist für die RVG GmbH unter den gegebenen Umständen nicht möglich, weiterhin mit dem Unternehmen Steinbrück zusammenzuarbeiten“, erklärt Szpöt abschließend. „An dieser Entscheidung hat sich auch nach dem jüngsten Gerichtstermin nichts geändert.“
Die RVG weist ausdrücklich darauf hin, dass die Firma Steinbrück ab dem 1.1.2017 nicht mehr berechtigt ist, für die RVG Verkehrsleistungen zu erbringen und Fahrscheine zu verkaufen.

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