Thüringer Gastgewerbe: Vertrauen in die Bundespolitik schwindet

0
1120

Erfurt/Gotha (red/am, 12. Januar). Seit dem 2. November 2020 ist das Gastgewerbe im Freistaat, wie in Deutschland, zum zweiten Mal nahezu vollständig geschlossen worden. Im Gegensatz zum ersten Lockdown, der knapp über zwei Monate andauerte, ist nunmehr leider sicher, dass die gastgewerblichen Betriebe bis mindestens Ende Januar, und somit weitere drei volle Monate, geschlossen bleiben müssen.

Nach den heutigen aktuellen Meldungen, insbesondere den Aussagen der Bundeskanzlerin, steht die Schließung gar im Februar und möglicherweise darüber hinaus zur Diskussion.

Damit ist das Gastgewerbe neben der Veranstaltungswirtschaft die Branche, welche durch die Corona Krise am meisten betroffen ist.

Der DEHOGA-Bundesverbandes und die DEHOGA-Landesverbände haben zur wirtschaftlichen Lage im Gastgewerbe in der Zeit vom 4. bis 10. Januar 12.000 Betriebe befragt.

Gerade für die kleinen Familienbetriebe, die 87 % der Unternehmen im Thüringer Gastgewerbe ausmachen, bedeutet die aktuelle Situation eine massive Existenzgefährdung, weil Rücklagen schon lange aufgebraucht sind.

„Entgegen der vollmundigen politischen Versprechen der Bundeskanzlerin und des Wirtschafts- und Finanzministers am 28. Oktober 2020 sind bislang die als großzügig bezeichneten Hilfen noch immer nicht in den Betrieben angekommen. Damit sind die Betriebe nunmehr im dritten Monat ohne nennenswerte Einnahmen, kritisiert Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des Thüringer Verbandes.

„Zwar sind die Abschlagszahlungen für den November in den meisten Betrieben kurz vor oder nach Weihnachten eingegangen, aber die Kosten laufen unvermindert weiter oder müssen entsprechend vorfinanziert werden. Die bislang eingegangenen Hilfen sind damit nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.“, so Ellinger.

Damit bangten 77,2 Prozent der gastgewerblichen Unternehmer im Freistaat um ihre Existenz, ein Viertel der Befragten plant bereits jetzt die Betriebsaufgabe.

Die Unternehmen im Thüringer Gastgewerbe beklagen einen Umsatzeinbruch im Monat Dezember 2020 um 80 %. Vom März bis Dezember 2020 beklagten die gastgewerblichen Unternehmer im Freistaat einen Umsatzrückgang von 46 % gegenüber dem Vorjahr. Für das Gesamtjahr 2020 beträgt der Umsatzeinbruch mehr als 40 Prozent, was ca. 550 Mio € entspreche, so Ellinger.

Es sei für die Unternehmer nicht hinnehmbar, wenn großzügige Hilfen für dieses, von der Branche für die Gesellschaft zu erbringende Sonderopfer, vor allem schnell und unbürokratisch in Höhe von 75 Prozent des November- bzw. Dezember-Umsatzes versprochen werden und es dann im Ergebnis Wochen dauere bis überhaupt ein Antrag gestellt werden kann, weil die Software nicht da ist. Zudem würden Abzüge in Größenordnungen vorgenommen, die im Einzelfall dazu führen, dass plötzlich kein Anspruch besteht, weil Zuschusshöhen in ihrer Anrechnung überschritten wären.

Beispielsweise werde ein aufgrund der massiv angespannten Liquiditätssituation in Anspruch genommener KfW-Schnellkredit, der zurückzuzahlen ist, so behandelt, als wäre ein direkter Zuschuss erfolgt und mithin wird dieser von den zu gewährenden Hilfen abgezogen.

„Das ist“ so Dirk Ellinger, „als ob an einem Abend ein Spiel gespielt wird und kurz vor Ende die Regeln mal eben durch einen Spieler geändert werden und alle anderen sich daran zu halten haben. Damit wird politische Glaubwürdigkeit massiv verspielt.“

Immerhin hat fast jeder Zehnte, der befragten Unternehmer einen KfW Kredit nehmen müssen, um den Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.

85 % der befragten Unternehmer berichteten davon, dass sie fast alle Mitarbeiter in Kurzarbeit haben schicken müssen. Einerseits sei die Branche froh, ein solches Instrument nutzen zu können. Es dürfe aber dabei auch nicht verkannt werden, dass die Mitarbeiter damit auch extreme Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, waren sie doch größtenteils zwischen 4 bis 5 Monate im letzten Jahr in Kurzarbeit.

Der DEHOGA Bundesverband und die Landesverbände fordern:

  1. Wir erwarten schnellstmöglich die angekündigte Anpassung der EU-Beihilferahmen wie von uns bereits wiederholt angemahnt. Damit könnte ein wesentlicher Beitrag zur Reduktion der Komplexität und Unverständlichkeit der Programme geleistet werden.
  2. Kürzungen der zugesagten Hilfen durch nachträgliche Änderungen der Fördervoraussetzungen sind völlig inakzeptabel. Dies betrifft die Überbrückungshilfen wie offensichtlich auch die November- und Dezemberhilfen.
  3. KfW-Kredite mit mehr als sechs Jahren Laufzeit dürfen nicht zum Nennbetrag angerechnet werden.
  4. Das 80:20-Erfordernis für Mischbetriebe und verbundene Unternehmen ist sachwidrig. Es kann nicht sein, dass Brauereigaststätten, Winzer mit Hotel und Gastronomie oder ein Restaurant, das Schulcatering betreibt, durch diese Regelung komplett durchs Raster fallen.
  5. Es muss endlich Klarheit darüber bestehen, wann nach welchen Kriterien große Unternehmen Anträge stellen können. Die größten Arbeitgeber der Branche dürfen nicht im Stich gelassen werden. Wir erwarten, dass die notwendige Genehmigung für dieses Antragsverfahren schnellstmöglich in Brüssel durchgesetzt wird.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT