Trinkwassertalsperren sind keine Badeorte – Baden im Trinkwasserschutzgebiet ist untersagt

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Thüringen – Ein langes und sommerliches Pfingstwochenende liegt hinter uns, und nun beginnt wieder die Badesaison.

Das lockt viele Menschen zu einem erfrischenden Ausflug an einen Stausee. Doch nicht an jedem Stausee ist das Baden erlaubt. Schilder mit der Auszeichnung „Wasserschutzgebiet! Baden verboten.“ weisen unlängst auf die Regeln in Trinkwasserschutzgebieten hin. Badende Wanderer, planschende Hunde, ein gemütliches Grillen gehören nicht an eine Trinkwassertalsperre. All das gibt zusätzliche Einträge in das Wasser, was später zu Trinkwasser aufbereitet wird und aus dem Wasserhahn fließen soll.

Die Thüringer Fernwasserversorgung weist ausdrücklich darauf hin, die Trinkwasserschutzzonen und die Regeln an Trinkwassertalsperren einzuhalten. Das Baden in Trinkwassertal-sperren ist verboten. Auch das unmittelbare Ufer der Trinkwassertalsperren darf nicht betreten werden.

Das behördlich festgelegte Verbot dient dem Schutz und der Sicherheit der Trinkwasserversorgung und der damit verbundenen Wasserqualität. Das hat Vorrang vor dem Badevergnügen. In der Schutzzone I, die die Wasserflächen und den gesamten Uferstreifen in etwa 100 Meter Breite umfasst, sind jegliches Betreten außerhalb von Wegen, das Lagern, Grillen sowie das Baden und Wassersport aller Art verboten. Auch Pferdebesitzer und Hundehalter dürfen ihre Tiere nicht am Stausee tränken oder baden lassen.

Folgende Talsperren dienen in Thüringen der Trinkwasserversorgung und unterliegen diesem Schutzstatus:

  • Scheibe-Alsbach
  • Leibis/Lichte
  • Schönbrunn
  • Ohra
  • Neustadt
  • Schmalwasser
  • Tambach-Dietharz
  • Erletor

An den unzähligen Brauchwassertalsperren im Freistaat gilt das sogenannte Recht auf Gemeingebrauch, dass das Baden ermöglicht. Das Baden in den Brauchwassertalsperren erfolgt auf eigene Gefahr. Zum Teil gibt es auch offiziell angelegte Badestellen. Gefahren lauern im Bereich der Betriebsanlagen, weshalb dort Badeverbot herrscht. Dazu gehören Pegel, Mauern, Dämme und Betriebsgelände.

Auf der Liste der Badegewässer stehen die Stauanlagen

  • Talsperre Zeulenroda
  • Talsperre Lütsche
  • Talsperre Ratscher

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