Verbot für Silvester-Feuerwerk am Friedenstein

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Solch Feuerwerk gibt es 2022 um Schlosspark und Schloss Friedenstein nicht. Foto: Subhrajyoti07/Wikimedia

Gotha (red/dg, 29. November). Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat angeordnet, dass im Bereich um das Schloss Friedenstein in Gotha das Abbrennen von Pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F 2 am 31. Dezember und am 1. Januar 2023 verboten ist.

Diese Allgemeinverfügung vom 10. November grenzt das Gebiet um das Schloss Friedenstein und den Park wie folgt ein:

1.  im Norden/Nordosten:
entlang der Friedrich-Jacobs-Straße, dem Siebleber Wall und dem Philosophenweg bis zur Einmündung in die Friedrichstraße;

2.  im Osten/Südosten:
von Einmündung Philosophenweg / Friedrichstraße entlang der Friedrichstraße bis zur Kreuzung Friedrichstraße / Parkallee / Bahnhofstraße / Schöne Allee;

3.  im Süden/Südwesten:
von der Kreuzung Friedrichstraße / Parkallee / Bahnhofstraße / Schöne Allee entlang der Parkallee bis zur Einmündung der Lindenauallee;

4.  im Westen/Nordwesten:
von der Einmündung Puschkinallee / Lindenauallee bis zur Friedrich-Jacobs-Straße

Verstöße gegen diese Anordnung können entsprechend Sprengstoffgesetz (SprengG) i. V. mit der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis 50.000 Euro geahndet werden.

Zum Schutz des Gothaer Wahrzeichens hofft die Stadt Gotha auf das Verständnis aller Bürgerinnen und Bürger für diese Entscheidung.

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