Was in Thüringen jetzt wieder möglich ist – und ab wann…

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Mit der neuen Verfügung des Freistaates erwacht Thüringen langsam wieder aus dem Tiefschlaf. Allerdings zeigte sich der Freistaat im Verhältnis z.B. zum benachtbarten Sachsen in den Regelungen im Zuge der Corona-Krise schon bislang deutlich liberaler. Wir haben alle Änderungen für die nächsten Wochen zusammengefasst.

Nach wie vor gilt:

– Abstand halten (mindestens 1,5m)
– Hygienemaßmahmen einhalten
– Mitglieder eines Haushalts dürfen sich gemeinsam mit maximal einer haushaltsfremden Person drinnen oder draußen aufhalten

Vorbehaltlich zusätzlicher Schutzmaßnahmen, werden genehmigt:

Ab 20. April Öffnung von:

– Bibliotheken
– Geburtsvorbereitungskursen
– Tagesgruppen für Kinder und Jugendliche mit sozialem Unterstützungsbedarf Autohandel

Ab dem 24. April Öffnung von:

– Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern

Ab 27. April Öffnung von:

– Zoologischen und botanischen Gärten, Tierparks und ähnlichen Einrichtungen unter freiem Himmel
– Museen, Galerien und Ausstellungen
– Beratungsstellen
– Schulen für Abiturienten

Ab 3. Mai erlaubte Versammlungen:

– Versammlungen in geschlossen Räumen (max. 30 Personen)
– Versammlungen unter freiem Himmel (max. 50 Personen)
– Gottesdienste und sonstige religiöse Zusammenkünfte (in geschlossene Räume max. 30 Personen, unter freiem Himmel max. 50 Personen)

Ab 4. Mai Öffnung von:

– Friseurbetriebe und Barbiergeschäfte
– Schulen für weitere Abschlussklassen

 

Fliesenstudio Arnold

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