Welche Maske passte?!?

0
865
Maskerade aka Masken-Parade. Foto: Bellahu123/Pixabay
Landkreis (red/aw, 27. Dezember). Oft gibt es eine leichte Konfusion, welcher Mund-Nasen-Schutz (oft auch MNS abgekürzt) in Geschäften und geschlossenen Räumen zu tragen ist.

Auskunft darüber gibt die aktuelle Thüringer Maßnahmenverordnung, die u. a. die inzidenzgebundene Warnstufe des jeweiligen Landkreises als Maßstab dafür definiert.

Diese Warnstufe ist unter www.landkreis-gotha.de oder www.tmasgff.de/fruehwarnsystem tagesaktuell ausgewiesen.

Danach gilt:
Nach Erreichen der Warnstufe 4 (sog. Hotspot, Inzidenz über 1.000 für drei Tage und länger) ist die FFP2-Maske verpflichtend in geschlossenen Räumen zu tragen.
Befindet sich der Landkreis oder die kreisfreie Stadt in Warnstufe 3, dann ist die OP-Maske ausreichend.
Abweichend davon gilt in Fahrzeugen des ÖPNV durch die Bundesregelung des Infektionsschutzgesetzes die qualifizierte Gesichtsmaske (heißt: OP-Maske) als ausreichend.
Onno Eckert – Unser Landrat gibt aber zu bedenken: „Was bei höherer Inzidenz als hilfreich gilt, dürfte auch bei niedriger Inzidenz einen Beitrag leisten. Man braucht also niemanden beschimpfen, der aktuell FFP2-Maske trägt.“
Fliesenstudio Arnold

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT