Wenn Hochwasser oder Baustellen Firmen beeinträchtigt

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Die Regenmengen der vergangenen Tage haben in einigen Regionen zu Überschwemmungen geführt. Unternehmen, die vom Hochwasser betroffen sind können das Kurzarbeitergeld nutzen, um Produktionsausfälle und notwendige Reparaturzeiten zu überbrücken. So können die Beschäftigten weiterhin in der Firma gehalten werden. Auch Baustellen, können zu drastischen Umsatz- oder Produktionseinbrüchen führen. Auch hierfür steht das Kurzarbeitergeld zur weiteren Beschäftigung der Mitarbeiter zur Verfügung.

Mit dem „Kurzarbeitergeld“ (Kug) kann die Arbeitsagentur unter bestimmten Voraussetzungen Firmen finanziell unterstützen und helfen Arbeitsplätze zu sichern. Viele Unternehmen können trotz des Abbaus von Überstunden oder durch Urlaub die Ausfälle während der Betriebsbeeinträchtigung nicht vollständig überbrücken. Hier greift das Kurzarbeitergeld ein. Für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit bekommen die Mitarbeiter ihre Vergütung, für die arbeitsfreien Zeiten Kurzarbeitergeld. Die Höhe des Kug ist in etwa vergleichbar mit dem Arbeitslosengeld, wird aber nicht auf dessen Bezug angerechnet. Der Arbeitnehmer ist weiter renten- und krankenversichert. Der Ausfall wird nur so wie er tatsächlich vorliegt mit Kug aufgefangen. Das Unternehmen behält seine Flexibilität bis zur Vollbeschäftigung.

„Voraussetzung für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes ist, dass ein unabwendbares Ereignis vorliegt, dass zu einem Arbeitsausfall führt, den der Arbeitgeber nicht zu vertreten hat. Dazu zählen z.B. Hochwasser oder behördliche Straßensperrungen“, erläutert Ina Benad, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha, die Voraussetzungen.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass sich der Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Betriebsrat rechtzeitig über die Einführung von Kurzarbeit einigt. Der Arbeitsausfall muss zu Beginn der Kurzarbeit der Agentur für Arbeit Gotha, schriftlich angezeigt werden. Die eigentliche Abrechnung erfolgt dann für jeden Monat nachträglich je nach tatsächlichem Ausfall.

Unternehmen, die sich ausführlich beraten lassen wollen, steht der gemeinsame Arbeitgeberservice von Arbeitsagentur und Jobcentern unter der kostenfreien Rufnummer
0800 4 5555 20 zur Verfügung. Weitere Informationen zum Thema Kurzarbeit gibt es auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de  Unternehmen  Finanzielle Hilfen  Kurzarbeitergeld. Auf den Internetseiten stehen auch die Antragsformulare zur Verfügung.

H&H Makler

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