Wirtschaftsminister Tiefensee für zügiges Wiederhochfahren des Hotel- und Gastgewerbes

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Der Ausstieg aus Totalstillstand allerspätestens Pfingsten beginnen. Das Thüringer Wirtschaftsministerium legt 3-Stufen-Plan vor!

Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee hat sich für eine schnellstmögliche Beendigung des momentanen „Lockdowns“ im Hotel- und Gastgewerbe ausgesprochen. Als Diskussionsgrundlage dafür legte er einen Drei-Stufen-Plan für ein behutsames und an der Situation orientiertes Wiederanfahren des Hotel- und Gastgewerbes vor.

Parallel dazu will das Land ein weiteres 45-Millionen-Euro-Unterstützungspaket zur Existenzsicherung im Dienstleistungsbereich auflegen, von dem insbesondere die Tourismusbranche profitieren soll. Zudem müsse auch der Bund die Soforthilfen, die zunächst nur auf drei Monate angelegt waren, mindestens für diesen Wirtschaftsbereich verlängern, forderte der Wirtschaftsminister: „Das betrifft im Übrigen nicht nur das Hotel- und Gastgewerbe, sondern insbesondere auch Reiseveranstalter und Reisebüros, die unter der Verlängerung der Reisebeschränkungen zu leiden haben.“

Aus seiner Sicht sollte spätestens Pfingsten mit einem Ausstieg aus dem derzeitigen Totalstillstand in Hotellerie und Gastronomie begonnen werden, sagte Tiefensee im Hinblick auf die anstehenden Gespräche zwischen Bund und Ländern zur Zukunft der Branche. Das könne natürlich nur schrittweise erfolgen. „Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie greifen“, sagte Tiefensee. Aber wenn das der Fall sei, gebe es keinen Grund, eine allmähliche Öffnung für die Branche weiter hinauszuschieben. „Wenn wir noch lange warten, wird es trotz der geplanten staatlichen Hilfen bald nicht mehr sehr viel geben, was geöffnet werden kann.“

Der Stufenplan sieht u.a. vor, zunächst mit einer Öffnung der Campingplätze für Wohnwagen und Reisemobile zu beginnen und auch wieder Tagesausflugsverkehr zu ermöglichen. In der zweiten Stufe könnte dann nach zwei bis drei Wochen in reduziertem Umfang eine Öffnung gastgewerblicher Betriebe (Restaurants, Cafés, usw.) im Innen- und Außenbereich erfolgen, wobei strenge Regeln zu Abständen, Arbeitsschutz und Hygieneschutz befolgt werden müssten. Im Außenbereich muss zudem eine klare Abgrenzung gegenüber öffentlichen Bereichen erfolgen, um eine Durchdringung von Fußgängerverkehr und Außengastronomie – wie z.B. in den Innenstädten – zu vermeiden.

Zur gleichen Zeit könnten auch Beherbergungsbetriebe (Hotels, Gasthöfe, Pensionen) zunächst mit der Hälfte der verfügbaren Zimmerkapazitäten wieder öffnen und dann die Übernachtungsmöglichkeiten – im Verlaufe mehrerer Wochen – schrittweise erweitern. Dabei sollten touristische Übernachtungen zunächst noch auf Bewohner mit Erstwohnsitz in Thüringen beschränkt bleiben. Parallel zur diesen Maßnahmen könnten in Stufe 2 bereits auch Tourist-Informationen, Nationalparks, Nationalparkzentren etc. wieder für Besucher geöffnet werden. In Stufe 3 schließlich würden dann auch Ferienhausanlagen, Ferienlager oder Schullandheime wieder ihren Betrieb aufnehmen.

„Gastronomie und Hotellerie gehörten mit zu den ersten, die angesichts der Krise schließen mussten – und wissen nach wie vor nicht, wie es weitergehen soll“, sagte der Minister. Deshalb gebe es in der Branche bundesweit inzwischen massive Existenzängste. „Allein in Thüringen steht der Fortbestand von bis zu 50 Prozent der gastgewerblichen Unternehmen auf dem Spiel“, so Tiefensee. „Das fängt bei der lokalen Eckkneipe an und zieht sich bis zu den großen Hotelunternehmen. Deshalb gehört das Thema jetzt ganz oben auf die politische Agenda. All diejenigen Betriebe, die jetzt noch ganz und zu großen Teilen geschlossen sind, brauchen schnell eine klare Perspektive und Unterstützung, um bis zur Öffnung zu überleben.“

Tiefensee warb zugleich dafür, bei künftigen Vorgaben und Regelungen einen „Paradigmenwechsel“ zu vollziehen. „Wir sollten wegkommen von willkürlichen Vorgaben wie Verkaufsflächen oder Tätigkeitsverboten für bestimmte Branchen“, sagte der Minister. Dass in der Vergangenheit zum Beispiel Friseure ihre Läden öffnen durften, Kosmetikgeschäfte aber geschlossen bleiben mussten, sei nur schwer nachzuvollziehen gewesen. „Stattdessen sollte es so sein, dass Unternehmen grundsätzlich öffnen dürfen, wenn sie die infektions- und arbeitsschutzrechtlichen Regeln sowie Hygienestandards erfüllen. Diese Regeln und Standards sollten bundesweit abgestimmt und einheitlich sein.“ Das gelte dann selbstverständlich auch für den Hotel- und Gaststättenbereich.

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