DEHOGA: Corona-Einschränkungen gefährden Gastgewerbe – Sperrstunde für 2G-Gäste realitätsfremd

0
587
Bildschirmfoto: Internetauftritt des DEHOGA Thüringen

Erfurt (red/DEHOGA, 25. November). „Mit den Maßnahmen, die weitere massive Einschränkungen im Gastgewerbe bedeuten, wird die Öffnung der gastgewerblichen Betriebe und die Erzielung von dringend notwendigen Umsatz immer schwieriger und betriebswirtschaftlich in vielen Fällen nicht mehr darstellbar“, erklärte Mark Kühnelt, Präsident des DEHOGA Thüringen e. V. und forderte: „Wenn die Betriebe des Gastgewerbes wieder ein Sonderopfer bringen müssen, brauchen wir entsprechende weitere massive finanzielle Unterstützung.“

Um eine erneut drohende Pleitewelle zu vermeiden und die Arbeitsplätze im Gastgewerbe als wichtigsten Leistungsträger im Thüringer Tourismus auch im zweiten Corona-Winter zu halten, seien zukunftssichere Corona-Hilfen, die auch die vollständige Vergütung der Mitarbeiter abdecken, notwendig. Begrüßt werde ausdrücklich die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes und die Fortsetzung der Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022, jedoch müsse es weiter dringend Verbesserungen geben.

Mark A. Kühnelt, Präsident DEHOGA Thüringen e. V. Foto: DEHOGA Thüringen

Der DEHOGA Thüringen unterstütze Maßnahmen, die geeignet seien, die Pandemie zu bekämpfen. Dazu gehöre natürlich auch der Aufruf an alle Unternehmer, Mitarbeiter und Gäste sich impfen zu lassen: „Leider ist es aber wieder inakzeptabler Aktionismus aus dem Thüringer Gesundheitsministerium, der gerade unsere Branche zum Lockdown durch die Hintertür zwingt“, so Kühnelt.

„Regelungen, die keiner versteht, werden kaum auf Akzeptanz stoßen können und es steht dabei ohnehin tatsächlicher Vollzug infrage.“ Beispielgebend für die Inkonsistenz der Regelungen“, so DEHOGA-Hauptgeschäftsführer Dirk Ellinger, sei die Sperrstunde: „Wir reden über eine Pandemiebekämpfung. Wenn im Gastgewerbe ohnehin schon 2G gilt, warum dann noch weitere Beschränkungen und vor allem Einschränkungen der Möglichkeiten, wenigstens noch einige Feiern zu realisieren?“

Die Begründung der Sperrstunde werde mit den Ausgangsbeschränkungen begründet. „Die Ausgangssperre gilt für nicht geimpfte und nicht genesene Personen. Im Gastgewerbe gilt die 2G-Pflicht, also dürfen diese Personen, für die die Ausgangssperre gilt, ohnehin nicht in gastgewerbliche Betriebe.“

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT