Für ein Europa der zwei Geschwindigkeiten im Asylrecht

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Zur Integration von Flüchtlingen hat Bundeskanzlerin Angela Merkel 2015 die drei berühmten Wörter gesagt: „Wir schaffen das“. Trotz aller Bemühungen bleibt Integration bis heute eine permanente Herausforderung. Der Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Harald Dörig plädiert für ein Europa der zwei Geschwindigkeiten bei der Bewältigung des Zustroms von Asylsuchenden. Seine Überlegungen legt er am 31. Mai ab 17 Uhr bei einem Vortrag in den Rosensälen (Fürstengraben 27) der Universität Jena dar. Eingeladen vom Collegium Europaeum Jenense (CEJ) steht Dörigs Vortrag unter dem Titel „Asylrecht – wie schaffen wir das?“. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, der Eintritt ist frei.

Nach Dörigs Meinung könnten kooperationswillige EU-Staaten – z. B. nur die westeuropäischen Länder – gemeinsame Asylverfahrenszentren an den EU-Außengrenzen bilden. Dort sollte über die Anerkennung oder Ablehnung der Asylberechtigung entschieden werden. Von dort aus würden die anerkannten Asylsuchenden auf die mitwirkenden EU-Staaten verteilt, während die abgelehnten Bewerber unmittelbar in ihre Herkunftsländer zurückgeführt würden. Solche Asylverfahrenszentren könnten als gemeinsame Einrichtungen der kooperationswilligen EU-Mitgliedstaaten betrieben werden.

Das Europa der zwei Geschwindigkeiten hätte zur Folge, so der Leipziger Richter, dass eine Verteilung der Flüchtlinge auch nur auf die EU-Staaten erfolge, die dem Asylabkommen beigetreten sind. Diese Staaten, beispielsweise ganz Westeuropa, würden dann einen Teil ihrer bisherigen EU-Gelder an den Flüchtlingsfonds des Asylabkommens überweisen. Die nicht-kooperativen Länder bekämen dadurch unter dem Strich deutlich weniger EU-Gelder. Diese könnten aber jederzeit dem Abkommen beitreten – mit allen Vor- und Nachteilen.
Prof. Dörig wird in seinem Vortrag diese Idee ausführen. Darüber hinaus hält er eine konsequente Abschiebung abgelehnter Asylbewerber für notwendig. Der Rechtsstaat müsse glaubwürdig bleiben und das Recht durchsetzen, betont der Bundesrichter, der im Anschluss auch für Fragen zur Verfügung steht.

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