Strengere Regeln für Katzenbesitzer in der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe

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Foto: Rainer Aschenbrenner

Strengere Regeln für Katzenbesitzer:innen in der Verwaltungsgemeinschaft Fahner Höhe: Als Halter gelten auch Personen, die Katzen regelmäßig füttern bzw. anfüttern.

Landkreis (red/lm, 26. Mai). Mit der Änderung der Katzenschutzverordnung, die gestern im Amtsblatt veröffentlicht wurde, sind nun auch Dachwig, Döllstädt, Großfahner, Tonna und Gierstädt als Schutzgebiete ausgewiesen.

Wer Katzen in den genannten Gemeinden hält, ist damit verpflichtet, sie kastrieren bzw. sterilisieren zu lassen. Zusätzlich gilt die Auflage, dass Freigänger gechipt und registriert werden müssen. Wichtig ist außerdem: Als Halter gelten auch Personen, die Katzen regelmäßig füttern bzw. anfüttern.

Ziel der Verordnung ist es, die unkontrollierte Vermehrung von Katzen und damit gleichzeitig Leid und Tierkrankheiten einzudämmen.

Die Änderung der Verordnung tritt heute, am 26. Mai 2023, in Kraft. Durch eine Übergangsregelung haben Katzenhalter ab diesem Tag einen Monat Zeit, den genannten Pflichten nachzukommen.

Als Schutzgebiete sind bereits die Gemeinde Georgenthal, die Stadt Waltershausen sowie die Gemeinde Ohrdruf jeweils mit ihren Ortsteilen ausgewiesen. Dazu kommen die Gemeinde Luisenthal, Emleben und Herrenhof.

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