Widerstand gegen Polizeibeamte – drei Leichtverletzte

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Die Landespolizeiinspektion in Gothas Schubertstraße. Foto: Rainer Aschenbrenner

Bad Tabarz (red/ots, 5. Januar). Gestern Abend stellten Polizisten im Bereich Spindlerplatz und Reinhardsbrunner Straße fest, dass sich mehrere Personen nicht an Corona-Regeln hielten; keine Mund-Nase-Maske trugen und zudem dann die Mindestabstände nicht einhielten.
Eine 41-Jährige filmte die Polizeibeamten und deren Maßnahmen. Aus Sicht der Polizisten ergaben sich Anhaltspunkte, dass diese Handlung von strafrechtlicher Relevanz war.* Deshalb wollten sie dieser Frau und einer 21-Jährige einer Identitätsfeststellung unterziehen.
Weil massiv Widerstand dagegen geleistet wurde, verletzte sich eine Polizeibeamtin leicht.
Auch die beiden Frauen zogen sich leichte Verletzungen zu.
Die 41-Jährige musste fixiert und vorläufig festgenommen werden. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.


*Anmerkung der Redaktion:
Nach Rückfrage in der LPI Gotha geht es dabei um § 201 des Strafgesetzbuches (Wortlaut), um eine mögliche Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Die Beamten sahen einen Anfangsverdacht damit begründet, dass sie und andere von der 41-Jährigen gefilmt wurden, ohne zuvor deren Zustimmung erhalten zu haben.
Allerdings steht in dem Paragrafen auch:
„Die Tat … ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.“
Wären „Oscar am Freitag“-Journalisten vor Ort gewesen, hätten wir auch gefilmt…

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