Arbeitsagentur erwartet Anstieg der Kurzarbeit im November

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Gotha (red, 31. Oktober). Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betreffen viele Branchen, vor allem das Hotel- und Gaststättengewerbes, die Veranstaltungsbranche und Freizeiteinrichtungen sowie Kulturschaffende.

Neben den Liquiditätshilfen vom Bund und der Landesregierung Thüringen für Unternehmen und Selbstständige ist Kurzarbeit ein wichtiges Instrument, um die Arbeitsausfälle und finanziellen Einbußen abzufedern.

Wichtig für den Antrag ist, dass die Kurzarbeit rechtzeitig angezeigt wird. Unternehmen, die bereits Kurzarbeit angezeigt haben, sollten beachten, dass sie eventuell eine neue Anzeige stellen müssen. Auf ihrem Bewilligungsbescheid sehen die Unternehmen, wie lange die Anzeige gilt.

Haben Firmen jedoch drei Monate in Folge Kurzarbeit nicht in Anspruch genommen, muss nach dem Gesetz eine neue Anzeige bei der Arbeitsagentur gestellt werden.

Ein Beispiel:
Ein Unternehmen hat im April Kurzarbeit für 12 Monate angezeigt und genehmigt bekommen. Für die Monate April bis Juni wurde Kurzarbeit abgerechnet. Von Juli an wurde keine Kurzarbeit mehr genutzt und abgerechnet. Damit ist drei Monate in Folge (Juli bis September) keine Abrechnung der Kurzarbeit erfolgt. Ab November soll wieder Kurzarbeit genutzt werden. In diesem Fall ist eine neue Anzeige der Kurzarbeit zwingend erforderlich. Andernfalls kann keine Kurzarbeit in Anspruch genommen werden.

„Die erneuten Einschränkungen belasten die Wirtschaft sehr. Ich erwarte, dass die Zahlen der Kurzarbeiter dadurch im November deutlich ansteigen werden. Wir sind personell gut aufgestellt, um Anzeigen für Kurzarbeit schnell bearbeiten zu können. Auch die Abrechnung und Auszahlung des Kurzarbeitergeldes geschieht zeitnah. Während des Lockdowns im März und April haben wir zahlreiche Mitarbeiter zur Kurzarbeit geschult, die bei dem zu erwartenden erhöhten Aufkommen an Anzeigen und Abrechnungen schnell einspringen und die Teams personell verstärken können. Ich hoffe, dass dieser Lockdown zeitlich begrenzt bleibt und sichere den Unternehmen unsere volle Unterstützung bei Kurzarbeit zu. Für Beratungen zur Kurzarbeit steht unser gemeinsamer Arbeitgeber-Service unter der Rufnummer 0800 4 5555 20 zur Verfügung“, erklärte Ina Benad, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha. Auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit finden Unternehmen und Beschäftigte auf fast alle Fragen eine Antwort.

Formulare zur Beantragung und Abrechnung der Kurarbeit sind auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de zu finden. Zusätzlich gibt es einen Chatbot, der bei dem Ausfüllen der Anzeige für Kurzarbeit hilft. Dieser ist abrufbar unter https://kurzarbeit-einfach.de.

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