Bundestag: Inzidenz nicht mehr allein entscheidend

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Bildschirmfoto: OaF

Berlin/Gotha (red/BZ, 28. März). Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, dass der Inzidenzwert ab April nicht mehr allein herangezogen werden darf, um Beschränkungen zu begründen.

Das berichtet die „Berliner Morgenpost“ und zitiert die Homepage des Bundestages: „Künftig müssen die Verantwortlichen u. a. auch den R-Wert, Impfungen und die „Im Gesetz würden neben der Inzidenz künftig weitere Kriterien für Beschränkungen wie der Reproduktionswert (R-Wert), die Impflage oder die Belastungslage im Gesundheitswesen festgeschrieben. Die Sonderkompetenzen des Gesundheitsministeriums würden konkretisiert. Die Rolle des Parlaments werde somit durch die Novelle gestärkt.“

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