Förderungen aus Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“

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Ab sofort können beim Landratsamt Gotha von kreisangehörigen Städten und Gemeinden, gemeinnützigen Trägern, Verbänden der Wohlfahrtspflege und kirchlichen Trägern sowie Vereinen und Initiativen Anträge auf Förderung im Rahmen des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ („Familie eins99“) für das Jahr 2020 gestellt werden.

Alle Informationen zu Rahmenbedingungen und zum Antragsverfahren für das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ finden Sie hier online.

Für Rückfragen steht Maximilian Lübbe als Mitarbeiter für die Integrierte Sozialplanung per Telefon 03621 214384 oder E-Mail m.luebbe@kreis-gth.de zur Verfügung.

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