DEHOGA fordert Öffnung und Vielfalt statt Monopol

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Grafik: Tumisu/Pixabay

Erfurt/Gotha (red/DEHOGA, 15. März). Am Freitagnachmittag wurden die bis einschließlich 30. März auf Landesebene geltenden drei neuen Corona-Verordnungen, die unterschiedliche Bereiche regeln, veröffentlicht.

Nach Ansicht des DEHOGA-Landesverbandes Thüringen werde damit „damit die weitere Schließung unserer gesamten Branche zementiert“. Es gebe keine Öffnungsperspektive, obwohl Ministerpräsident Ramelow am 3. März noch erklärt hatte:

„Die alleinige Ausrichtung auf den Inzidenzwert muss aus Thüringer Sicht durch die Einbeziehung weiterer Indikatoren, darunter beispielsweise die Impfquote bei vulnerablen Gruppen und die Auslastung intensivmedizinischer Kapazitäten ergänzt werden.“

Mark A. Kühnelt, Präsident des DEHOGA Thüringen kommentierte nun: „Gleichzeitig mit dem schon im Februar erarbeiteten Stufenplan, sah dies nach Hoffnung aus, welche nunmehr völlig zerstört wurde. Die Thüringer Verordnungen gelten bis Ende März, damit schwinden die Hoffnungen für ein Ostergeschäft.“

Man prüfe rechtliche Maßnahmen gegen diese Verordnung, weil die Verhältnismäßigkeit nicht mehr im Ansatz gewahrt sei, die derzeitigen Maßnahmen dem Gleichheitsgrundsatz zuwiderliefen, das Berufsverbot für Branche dann fünf Monate andauere und keinerlei Aussicht auf Perspektive gegeben werde, so Dirk Ellinger, der Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes.

„Im Übrigen verweisen wir auch auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Saarbrücken, welches in seinem Beschluss darauf hinwies, dass im Rahmen der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseinschränkungen nicht nur der sieben-Tage-Inzidenzwert eine Rolle spielen könnte. Jedenfalls muss die aktuelle Situation im Gesundheitswesen mit Berücksichtigung finden“, führte Ellinger fort.

Dass eine Öffnungsperspektive mit Hygienekonzepten, Lüftung und Erfassung der Gästedaten verbunden sein müsse, sei völlig klar.

Aber anstelle einer einzigen App in Monopolstellung werbe der DEHOGA Thüringen für Vielfalt durch freien Wettbewerb. Die Politik solle dabei lediglich den ordnungspolitischen Rahmen bilden und die Anforderungen definieren unter denen die Anbieter den Zugang zu den Schnittstellen der Gesundheitsämter erhalten. Dabei dürfe auch die APP „DARFICHREIN“ nicht vergessen werden, die bereits seit Sommer 2020 eine fertige und marktfähige Lösung darstelle und bereits vom Thüringer Gastgewerbe etabliert und genutzt werde.

DEHOGA-Präsident Mark A. Kühnelt: „Wir brauchen keine einzelne Wunderwaffe, sondern lediglich die Bereitstellung der Schnittstelle zu den digitalen Programmen der Gesundheitsämter wie SORMAS oder MIKADO. Es gibt bereits eine Vielfalt an geeigneten Anbietern, die auch datenschutzkonform funktionieren.“

Der DEHOGA Thüringen unterstütze ausdrücklich eine zentrale Verknüpfung über eine Schnittstelle an die Gesundheitsämter, wobei nach den hier vorliegenden Informationen die entsprechende Software SORMAS nicht vollständig in den Thüringer Gesundheitsämtern bislang jedenfalls zum Einsatz kommt.

Nur der freie Wettbewerb bringe leistungsfähige Lösungen zu dauerhaft kostengünstigen Konditionen. Für die Gäste sei das Angebot ohnehin kostenfrei, so dass es unerheblich sei, ob Gäste eine, zwei oder drei Kontakterfassungs-Apps auf dem Handy haben.

„Die Landesregierung sollte den bereits angelaufenen Prozess unterstützen und durch eine Bereitstellung des Schnittstellen-Managements die rasche Umsetzung in allen Landkreisen beschleunigen. Damit würde ein weiterer konkreter Schritt zur dauerhaften Öffnung unserer gastgewerblichen Betriebe noch vor Ostern umgesetzt“, so Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer DEHOGA Thüringen.

H&H Makler

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