DEHOGA Thüringen: „Re-Start im Tourismus – Wir brauchen dringend Perspektive“

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Mark A. Kühnelt, Präsident DEHOGA Thüringen e. V. Foto: DEHOGA Thüringen

Gotha (red, 6. Februar). „Das Thüringer Gastgewerbe als Hauptleistungsträger im Tourismus ist für die wirtschaftliche Entwicklung im Freistaat Thüringen essentiell“, schreibt der DEHOGA Thüringen in seiner Pressemeldung.
Das Gastgewerbe sei eine der ersten Branchen gewesen, die pandemiebedingt nahezu vollständig geschlossen wurde. Die gastgewerblichen Betriebe wären nunmehr seit mehr als drei Monate geschlossen „und das, obwohl Gastronomie und Hotellerie nach Angaben des RKI nachweislich kein Pandemietreiber sind“.
Das Gastgewerbe habe im Mai 2020 Hygienekonzepte entwickelt und mit einem hohen finanziellen und personellen Einsatz umgesetzt. Dies hätte dazu geführt, dass zwar Umsätze realisiert werden konnten, aber die betriebswirtschaftlichen notwendigen Erträge nicht erwirtschaftet werden konnten. „Allein im Gastgewerbe des Freistaates ist nach Berechnungen des DEHOGA Thüringen vor dem zweiten Lockdown im November, ein Umsatzverlust in Höhe von ca. 400 Mio € zu verzeichnen gewesen.“
Die v. a. zu Beginn der Pandemie durch den Freistaat Thüringen schnell gewährten Soforthilfen und dann die Überbrückungshilfe des Bundes sowie das Kurzarbeitergeld hätten zur finanziellen Sicherung beigetragen, aber selbstredend nicht im Ansatz die entgangenen Erträge ersetzt.
„Auch für die aktuell gewährten finanziellen Unterstützungen sind wir dankbar,“, so Mark A. Kühnelt, Präsident DEHOGA Thüringen e. V., „aber unsere Branche musste für die Gesellschaft ein Sonderopfer, nämlich die Schließung hinnehmen, insoweit ist es auch folgerichtig dafür finanzielle Entschädigung zu erhalten. Dies ist aber nicht das Ziel der gastgewerblichen Unternehmer – sie wollen ihre Betriebe offen und Gäste begrüßen“.
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Perspektiven schaffen: Leitlinien des DEHOGA für den Re-Start des Gastgewerbes
Gemeinsam haben der DEHOGA Bundesverband und die DEHOGA Landesverbände in den vergangenen Tagen Leitlinien für den Re-Start des Gastgewerbes erarbeitet und diese heute an die Politik adressiert. Darin fordern wir von der Politik insbesondere:

  1. Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung intensivieren: Es muss unter anderem schnellstmöglich sichergestellt werden, dass alle Mitbürger, die sich impfen lassen wollen, dies auch können und die Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie in den Zeitplan der Umsetzung der Impfstrategie aufgenommen werden. Die Corona-Teststrategie muss ausgebaut und die digitale und personelle Ausstattung der Gesundheitsämter verbessert werden.
  2. Gastgewerbe in einem Stufenplan zum Re-Start berücksichtigen: Sobald die Infektionslage es zulässt, erwarten wir ein verlässliches und verantwortungsvolles Wiederhochfahren des Gastgewerbes. Dies gilt einmal mehr, wenn die maßgeblichen Inzidenzwerte erreicht werden. Es müssen klare Kriterien definiert werden, die einen Re-Start für die Betriebe planbar und nachvollziehbar machen, und es müssen Perspektiven für alle Betriebstypen geschaffen werden.
  3. Anforderungen an Wiedereröffnungsszenarien definieren: Notwendig sind staatliche Re-Start-Konzepte mit nachvollziehbaren, widerspruchsfreien, praxistauglichen und verständlichen Regeln für Gäste wie Gastgeber. Ein bundesweit einheitliches Vorgehen muss angestrebt werden, ein föderaler Flickenteppich wie beim Re-Start nach dem Frühjahrs-Lock-down oder ein Regelungschaos wie bei den Beherbergungsverboten im Herbst sollte unbedingt vermieden werden. Die Stufenpläne müssen zudem inzidenzbasiert und logisch sein. Spätestens dann, wenn das Infektionsgeschehen auf einen Inzidenzwert von unter 50 gemäß Infektionsschutzgesetz sinkt, erwarten wir konkrete Lockerungen und die Öffnung unserer Betriebe. Nicht nachvollziehbare Benachteiligungen unserer Branche bei einem Re-Start werden nicht vermittelbar sein. Wir brauchen zudem angemessene Vorlaufzeiten, auch mit Blick auf die Veröffentlichung der Verordnungen. Grundsätzlich erwarten wir, dass die Politik all ihre Entscheidungen sorgfältig abwägt und schlüssig erklärt.
  4. Re-Start konkret: Was ergibt Sinn? Was ist nicht hilfreich? Die Leitlinien enthalten zudem unsere konkreten Einschätzungen und Vorschläge hinsichtlich Maßnahmen wie Lüftung, Belegungsquoten, Maskenpflicht, Plexiglasscheiben, Gästeregistrierungen, Öffnungszeitenbegrenzungen, Alkoholverboten usw.

    Die vollständigen Leitlinien

 

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