Geflügelpest im Weimarer Land – Suche nach Kontaktbeständen

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Landkreis (red/a, j25. März). In einem Geflügelhof im Weimarer Land wurde ein Ausbruch der Geflügelpest bestätigt. Dieser Betrieb hat vor kurzem Tiere aus einem Betrieb in Nordrhein-Westfalen, Kreis Paderborn, zugekauft, wo ebenfalls das für Geflügel hochansteckende Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 nachgewiesen wurde, teilte das Landratsamt Gotha mit.

Auch aus den Kreisen Saale-Holzland, Weimarer Land und der Stadt Erfurt wurden klinische Verdachtsfälle auf Geflügelpest gemeldet, die derzeit labordiagnostisch abgeklärt werden. Eine weitere Ausbreitung des Seuchengeschehens kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher ausgeschlossen werden. Betroffene Bestände, in denen das Virus nachgewiesen wurde, werden gesperrt und das Geflügel muss unter Aufsicht der Amtstierärzte tierschutzgerecht getötet werden.

Das Veterinäramt vermutet, dass auch im Landkreis Gotha im März, wahrscheinlich am 8. März 2021, Geflügel durch mobile Geflügelhändler verkauft worden ist.

Das Amt bittet daher Geflügelhalter, die im März Geflügel an einem mobilen Verkaufsfahrzeug erworben haben und alle Halter, bei denen im Bestand Erkrankungen oder erhöhte Verluste auftreten, umgehend das Veterinäramt zu informieren (03621 214903 oder 03621 214904).

Das derzeitige Influenza-A-Virus ist sehr aggressiv. Erkrankte Tiere zeigen schwere Symptome und verenden zahlreich.

Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin aufgerufen, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt zu melden.

Alle Geflügelhalter sollten sich erneut auf die Aufstallung ihrer Tiere vorbereiten.

Alle Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen sind weiterhin dringend erforderlich. Die Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV) zu vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhaltungen in Thüringen ist deshalb weiterhin wirksam. Sie gilt seit dem 8. Januar 2021 und ist über die Startseite der Homepage des Thüringer Landesamt für Verbraucherschutzes einzusehen.

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