„Inklusionspreis 2021 für die Wirtschaft“ ist ausgeschrieben

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Gotha (red, 17. Januar). Menschen mit Behinderungen sind aus Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Aus gutem Grund, denn Inklusion hat viele Vorteile. Sie trägt zur Fachkräftesicherung bei, sie stärkt die Vielfalt im Betrieb und ist damit ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Immer mehr Firmen in unterschiedlicher Größen und Branchen setzen daher auf Inklusion.

Diese guten Erfahrungen will der Inklusionspreis für die Wirtschaft sichtbar machen. Er
prämiert vorbildliche Praxisbeispiele in der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie in der Weiterbeschäftigung leistungsgewandelter Mitarbeitender.

Die Bewerbungsfrist für den Inklusionspreis für die Wirtschaft 2021 läuft bis zum 31. März 2021. Die Preisverleihung findet Anfang November 2021 statt.

Der Inklusionspreis richtet sich an Unternehmen, die beispielhafte Projekte und Aktionen zur Einstellung und Ausbildung von Menschen mit Behinderungen, zur Weiterbeschäftigung von leistungsgewandelten Mitarbeitenden oder zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit durchgeführt haben. Grundsätzlich können sich alle Arbeitgeber bewerben, inklusive Öffentlicher Dienst oder Krankenkassen. Die vorgeschlagenen Inklusionsmaßnahmen müssen im Zeitraum Oktober 2019 bis November 2020 gestartet sein. Die Bewerbungsunterlagen können im Internet heruntergeladen werden unter www.inklusionspreis.de

Der Preis wird abhängig von der Unternehmensgröße vergeben:
-> an Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden
-> an Firmen mit 51 bis 500 Beschäftigte und
-> an Betriebe mit mehr als 500 Mitarbeitern

Der Preis wird von der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände, der Charta der Vielfalt sowie des UnternehmensForums imitiert. Schirmherr des Inklusionspreises für die Wirtschaft 2021 ist der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil.

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