NGG will Krisenschutz für Beschäftigte im Kreis Gotha

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So locker sitzt der Euro bei vielen nicht: Wer wenig verdient und dann in Kurzarbeit rutscht, der kommt kaum über die Runden. Viele in der Gastronomie haben diese Erfahrung während der Corona-Pandemie machen müssen, sagt die Gewerkschaft NGG. Sie fordert deshalb eine „Haltelinie in der Krise“: „Wer Kurzarbeit machen muss, soll wenigstens ein Einkommen auf Mindestlohn-Niveau haben“, so die NGG. | Foto: Tobias Seifert | NGG

Nach Pandemie-Erfahrung: NGG fordert Mindest-Kurzarbeitergeld

Gotha (red, 22. Juni). Mehr Schutz für Beschäftigte im Landkreis Gotha in Krisenzeiten: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat eine bessere finanzielle Absicherung für Mitarbeiter gefordert, deren Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen in Kurzarbeit gehen muss. Wer nicht mehr voll arbeiten könne und in Kurzarbeit rutsche, müsse, so die NGG Thüringen, wenigstens ein Einkommen auf Mindestlohn-Niveau bekommen. Die Gewerkschaft reagiert mit ihrer Forderung auf Erfahrungen aus der Corona-Pandemie.

„Mit einem Mindest-Kurzarbeitergeld soll verhindert werden, dass Menschen, die von Kurzarbeit betroffen sind, in Armut abrutschen“, sagt Jens Löbel von der NGG-Region Thüringen. Genau das sei nämlich vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Corona-Pandemie passiert und dürfe sich nicht wiederholen, so der NGG-Geschäftsführer.

Auch im Kreis Gotha habe die Pandemie vielen Beschäftigten – insbesondere in der Gastronomie – statt des regulären Einkommens vom Job ein deutlich schmaleres Portemonnaie durch Kurzarbeit beschert. „Gerade bei denen, die ohnehin niedrige Löhne haben und mit ihrem Einkommen auch sonst nur knapp über die Runden kommen, hat das geringere Kurzarbeitergeld hinten und vorne nicht gereicht. Insbesondere die weiterlaufenden hohen Mietkosten wurden oft zu einem großen Problem. Die finanzielle Situation war für viele Beschäftigte schlichtweg dramatisch“, so Jens Löbel.

Um das künftig zu verhindern, sei beim Kurzarbeitergeld eine Haltelinie nach unten dringend notwendig. „Deswegen muss ein Mindest-Kurzarbeitergeld eingeführt werden – und zwar auf dem Niveau des gesetzlichen Mindestlohns“, so der Gewerkschafter. Kurzarbeit dürfe künftig, gerade für Niedrigverdiener, keine finanzielle Rutschbahn mehr in Richtung Armut sein. Die NGG Thüringen appelliert deshalb an die heimischen Bundestagsabgeordneten, sich für ein Mindest-Kurzarbeitergeld auf Niedriglohn-Niveau einzusetzen.

H&H Makler

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