Landkreis: „Klarheit für Gastronomen und Himmelfahrtsausflügler“

0
1101
Grafik: Tumisu/Pixabay

Landkreis (red/aw, 7. Mai). Mit einer neuen Allgemeinverfügung schafft der Landkreis Gotha Klarheit für Kunden und Anbieter im Umgang mit gastronomischen Angeboten im Mai.

Um die Interessen der Gastwirtschaften sowie des Infektionsschutzes überein zu bringen und Menschenansammlungen vor Lokalitäten zu vermeiden, wird der Verzehr von abgegebenen Speisen und Getränken erst außerhalb eines 75-Meter-Radius von der Ausgabestelle gestattet.

Aus gleichem Grund werden am Himmelfahrtstag (13. Mai) erneut musikalische Darbietungen an oder in Gaststätten sowie auf öffentlichen Plätzen untersagt.

Die klarstellende Regelung wurde notwendig aufgrund der zunehmend wahrnehmbaren       Missachtung der Kontaktbeschränkungen rund um gastronomische Angebote, die den Trend der langsam, aber immerhin sinkenden Inzidenzzahlen für den Landkreis Gotha gefährden.

Die Allgemeinverfügung tritt zum 8. Mai in Kraft und gilt bis 30. Mai 2021.
Der Volltext ist hier zu finden.

H&H Makler

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT