Drogenkriminalität im Landkreis Gotha

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Die Landespolizeiinspektion Gotha. Foto: Rainer Aschenbrenner

Am Donnerstag, dem 06.05.2021, stellte die LPI Gotha die aktuelle Statistik über die Betäubungskriminalität im Schutzbereich und neuere Entwicklungen im Bereich der Betäubungsmittel vor.

Wie schon in der allgemeinen Kriminalitätsstatistik vorgestellt, hat die Betäubungsmittelkriminalität im letzten Jahr zugenommen. Die Zahl der Fälle stieg von 547 Fällen 2019 auf 629 Fälle 2020. Dieser Anstieg zog auch in anderen Kriminalitätsbereichen einen Anstieg nach sich, so z.B. in den Bereichen Diebstahl und Einbruch, die direkt oder indirekt mit der Beschaffungskriminalität zusammenhängen, denn Drogen kosten Geld.

Einen guten Anteil an diesem Anstieg ist sicherlich der Corona-Pandemie oder besser dem Umgang mit dieser zuzurechen, was auch daraus ersichtlich ist, dass die Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz im Straßenverkehr, trotz des gesunkenen Verkehrsaufkommens, zugenommen haben. Von 261 Fällen im Jahr davor stieg die Fallzahl auf 275, obwohl es weniger Verkehrsteilnehmer gab. Auch die Anzahl der registrierten Unfälle, bei denen Betäubungsmittel eine Rolle spielten, stieg von 19 auf 23. Dabei wurde Alkohol allerdings nicht mit erfaßt.

Die Tatverdächtigen waren zum größten Teil zwischen 25 und 40 Jahren alt. Der Anteil dieser Gruppe an den Tatverdächtigen war fast genauso hoch wie der aller anderen Gruppen zusammen.

Die meisten Verstöße gab es mit Cannabis, und im Vergleich zum Vorjahr waren es ca. 10% mehr, nämlich 304 Fälle. Amphetamin und Methamphetamin bildeten die zweitgrößte Gruppe, wohingegen nur einzelne Verstöße mit LSD, Kokain, Heroin und sonstigen Stoffgruppen erfaßt wurden. Die Aufklärungsquote lag für Rauschgiftdelikte bei 95%.

Als neue Bedrohung sieht die LPI Gotha die Gruppe der „Neuen psychoaktiven Stoffe“, bei denen es sich im synthetisch hergestellte Drogen handelt, die die Wirkung anderer Substanzen simulieren. Sie decken „die gesamte Bandbreite klassischer Drogen ab“ und „werden von den Herstellern ständig so modifiziert, dass sie aufgrund ihrer Zusammensetzung nicht von der aktuellen Gesetzeslageerfasst werden“. Da der Gesetzgeber dabei der Entwicklung dieser synthetischen Drogen immer einen Schritt hinterher ist, hat sich für diese „Designerdrogen“ der irreführende Begriff „Legal High“ eingebürgert.

Die Verfügbarkeit und der relative niedrige Preis führen dazu, dass diese Substanzen neben anderen konsumiert werden. Ihren Ursprung haben diese Substanzen im Bereich der pharmakologischen Forschung. Durch die häufige Anpassung und Veränderung, wonach sie nicht getestet werden, ist einer der Gründe dafür, dass die Inhaltsstoffe „meist gar nicht, unvollständig oder falsch deklariert“ sind. „Gleiche Produkte können unterschiedliche Arten und Konzentrationen“ von neuen psychoaktiven Stoffen enthalten. Daraus resultiert ein hohes Risiko von Überdosen und starken Nebenwirkungen wie Kreislaufversagen, Erbrechen, Bewusstlosigkeit, Psychosen, Wahnvorstellungen oder Ausfall vitaler Funktionen.

Diese Unberechenbarkeit ist es, die diese Substanzen besonders gefährlich macht. Trotzdem gab es im Schutzbereich der LPI Gotha im letzten Jahr nur einen Drogentodesfall. Dabei sind allerdings die Auswirkungen von Alkohol und Nikotin außen vor gelassen.

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