Nach „Maulkorb-Urteil”: DIHK verstummt

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Der Dienstsitz des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Foto: BVG

Berlin (red/Handelsblatt). Die Dachorganisation der Industrie- und Handelskammern (DIHK) gibt bis auf weiteres keine Interviews und Pressekonferenzen mehr.

Grund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das erstritt ein Unternehmer aus NRW. Er klagt seit 2007, um dem DIHK allgemeinpolitische Aussagen untersagen zu lassen.

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ein Mitglied einer Industrie- und Handelskammer den Austritt seiner Kammer aus dem DIHK verlangen, wenn der Dachverband seine Kompetenzen überschreitet, indem er sich nicht nur zu wirtschaftlichen Fragen, sondern auch allgemeinpolitisch äußert.

Laut Gesetz ist die Tätigkeit der Kammern und des Dachverbands auf wirtschaftliche Angelegenheiten beschränkt. Für den DIHK ist das deshalb ein Problem, weil mit dem Urteil endgültig unklar ist, wo die Wirtschaft aufhört und die Politik beginnt.
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