Gotha (red, 11. Februar). Seit der Winter bei uns nur noch alle Jahre seinem Namen Ehre macht, geht manch Wissen verschütt, welche Rechte und Pflichten Verkehrsteilnehmer, Grundstücksbesitzer, Wohnungsvermieter, Arbeitgeber, Kommunen oder Mieter schlechthin haben.
Wer muss Schnee schieben? Was ist mit Verkehrsschildern, die zugeweht sind? Wie schnell ist „angemessenes Tempo“, wenn Tempo 50 erlaubt sind? Bei Blitzeis muss man nicht zur Arbeit fahren, bei angekündigtem Schneefall oder Streiks aber schon?
Eine aufschlussreiche Übersicht dazu hat „Kommunal“, das vom Deutschen Städte- und Gemeindebund mit herausgegebenen Online-Portal, aufgestellt.