Wie beschränkt der Ausgang ist… (aktualisiert)

0
1429

Gotha (red, aktualisiert am 19. Dezember). Seit Mittwoch gilt ein strengerer Lockdown in Thüringen als jener vom Frühjahr.

Erstmals wurde die Ausgangsbeschränkung und das Alkoholverbot im öffentlichen Raum beschlossen. Folglich musste nun auch der Bußgeldkatalog überarbeitet werden:

Der neue Bußgeldkatalog

Für die meisten Einschränkungen gab es bereits Festlegungen:

  • Verletzung des Mindestabstandes, sofern keine Ausnahme vorliegt: 100 Euro
  • Nichtmitteilung an eine zuständige Behörde trotz positiver Testung: 200 Euro
  • Verstöße gegen Pflichten zur Kontaktnachverfolgung beziehungsweise Datenschutz: 500 bis 1.000 Euro
  • Verletzung der Quarantäne: 500 Euro
  • Besuch von verbotenen Veranstaltungen: 50 bis 500 Euro
  • Nichtbeachtung von Infektionsschutzregeln: 500 bis 1.000 Euro
  • kein oder falsches Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung: 60 Euro
  • Verstoß gegen absolutes Veranstaltungsverbot: 1.000 bis 3.000 Euro
  • Durchführung einer Veranstaltung ohne Genehmigung: 1.000 bis 2500 Euro
  • Durchführung einer Veranstaltung ohne genehmigtes Konzept: 1000 bis 2.500 Euro
  • Öffnung einer per Verordnung geschlossenen Einrichtung: 2000 Euro
  • Verstoß gegen ein Besuchsverbot: 150 Euro
  • Nichteinhaltung, Nichtbeachtung von Vorgaben durch eine Einrichtung: 1.500 Euro
  • Keine unverzügliche Anzeige eines Kontakts mit einer infizierten Person an die zuständige Behörde: 500 Euro
  • Beschäftigung ansteckungsverdächtiger Mitarbeiter ohne Genehmigung der zuständigen Gesundheitsbehörde oder Duldung von deren Anwesenheit: 3.500 Euro

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT