Pfandpflicht auf Einweg-Plastikflaschen und Dosen ab 1. Januar

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Immer noch landet viel zu viel an Verpackungen, die recycelbar sind, in der Restmülltonnen oder gar der Umwelt. Foto: RitaE/Pixabay

Gotha (red/DUH, 28. Dezember) Ab 1. Januar 2022 muss auf alkoholische Mischgetränke sowie Frucht- und Gemüsesäfte in Einweg-Plastikflaschen und Dosen Pfand erhoben werden.

Diese Entwicklung werde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) grundsätzlich begrüßt, teilte die stellvertretende Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz mit: „Jetzt gilt für alle Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall, die keine Mehrwegverpackungen sind, die Einweg-Pfandpflicht von 25 Cent. Bisherige Ausnahmen für Sekt- und Sektmischgetränke, Wein- und Weinmischgetränke, Smoothies, Frucht- und Gemüsesäfte in diesen Verpackungen entfallen.“

Man fordere dennoch von Bundesumweltministerin Steffi Lemke Nachbesserungen der Pfandregelungen. Die gesetzlich festgelegte Mehrwegquote von 70 % für Getränkeflaschen werde nicht erreicht. Sie betrage aktuell lediglich rund 42 %.

Deshalb fordert die DUH, die Pfand-Ausnahme für Milch-Plastikflaschen zu beenden und auch auf Getränkekartons, wie jene des Marktführers Tetra Pak, das Einwegpfand in Höhe von 25 Cent einzuführen: „Gerade Getränkekartons sind ein gravierendes Problem: Rund 40 % dieser landen gar nicht zum Recycling im gelben Sack oder der gelben Tonne, sondern im Restmüll, der Papiertonne oder der Umwelt.“

Die erst für 2024 vorgesehene Bepfandung von Milch und Milcherzeugnissen in Einweg-Plastikflaschen sollte daher dringend vorgezogen werden. Milch-Plastikflaschen lassen sich nach Einschätzung der DUH bereits heute problemlos über Rücknahmeautomaten im Handel sammeln und recyceln.

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