Grundfreibetrag, Mindestlohn und -ausbildungsvergütung steigen

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Gotha (red/Statista, 5. Januar). Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland ändern sich im neuen Jahr finanziell einige Regelungen und Gesetze.

Wie die Statista-Grafik zeigt, steigt der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer 2022 für Ledige auf 9.984 Euro – das ist ein Plus von 240 Euro gegenüber 2021 (9.744 Euro). Verheirateten stehen 19.968 Euro zu, das sind 480 Euro (2021: 19.488 Euro) mehr als bisher.

Der Grundfreibetrag bezeichnet den Betrag, bis zu dem das Einkommen Lediger oder gemeinsam veranlagter Ehepartner steuerfrei bleibt. Dieses Existenzminimum wird also steuerlich nicht angerührt. Damit haben Arbeitnehmer etwas mehr Geld, da der Fiskus ab Januar 2022 erst bei Einkommen über dem neuen Grundfreibetrag Steuern abzieht.

Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn dann 9,82 Euro. Das ist ein Plus von 22 Cent gegenüber Ende 2021. Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 10,45 Euro steigen.

Die SPD will den Mindestlohn allerdings in mehreren Schritten von 9,60 Euro auf 12 Euro erhöhen. Dies war ein zentrales Wahlversprechen im letzten Bundestagswahlkampf. Anfang 2022 soll der Gesetzentwurf dafür vorliegen.

Auch Azubis bekommen mehr Geld: Wer sich 2022 für den Beruf seiner Wahl in Handwerk und Betrieb qualifiziert, erhält im ersten Ausbildungsjahr die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 585 Euro pro Monat (bisher: 550 Euro für Ausbildungsjahrgang 2021).

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