Neu ernannte Wildschadensschätzer nehmen Arbeit im Landkreis auf

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Landrat Konrad Gießmann hat am gestrigen Montag fünf neue Wildschadensschätzer für den Landkreis Gotha ernannt. Niko Scheringer aus Döllstädt, Harald Beckhof aus Gotha, Sigurd Brand aus Kornhochheim, Hartmut Weibezahl aus Molschleben und Jürgen Wagner aus Wölfis werden diese Aufgabe entsprechend dem Thüringer Jagdgesetz die kommenden vier Jahre übernehmen. „Ich bin sehr froh, dass wir für diese anspruchsvolle ehrenamtliche Tätigkeit wieder engagierte Freiwillige finden konnten, die sich mit Ihrem landwirtschaftlichen Sach- und Fachwissen einbringen“, freut sich Konrad Gießmann.

Der Landkreis Gotha ist mit seinen Feldern, Wiesen und Wäldern ein mehrheitlich ländlich geprägter Landkreis und damit Lebensraum für zahlreiche Tiere. Auch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasane fühlen sich in den heimischen Wäldern wohl. Gelegentlich kommt es jedoch zu Beschädigungen der von Landwirten genutzten Flächen. Insbesondere während der Aussaat und in der Reifezeit der Feldfrüchte kann es zu Schäden kommen. Und auch Wiesen und Wälder bleiben von Durchwühlungen und Gefege nicht verschont. Wird ein Schaden an bejagbaren Flächen verursacht, die zu einem Jagdbezirk gehören, ist der Flächeneigentümer berechtigt, für die entstandenen Schäden entsprechenden Ersatz zu erhalten. Entsprechend dem Bundesjagdgesetz leistet die Jagdgenossenschaft bzw. der Eigenjagdbesitzer den Schadenersatz, sofern diese Ausgleichsansprüche nicht im Vorfeld bereits gesondert geregelt wurden. So erfolgt zunächst ein Vororttreffen zwischen dem Geschädigten, dem Ersatzpflichtigen und einem Gemeindevertreter. Dabei wird stets eine gütliche Einigung angestrebt. Kommt es beim ersten, von der Gemeinde einberufenen Ortstermin nicht zu einer gütlichen Einigung über den Schaden und die Ersatzpflicht, dann muss der Wildschadensschätzer hinzugezogen werden. Dieser beurteilt die Schadenslage und erstellt daraufhin ein unparteiisches Gutachten, auf dessen Grundlage die Regulierung erfolgt.

 

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