Am Donnerstag, dem 10. September 2026, findet der bundesweite Warntag statt. Auch die Stadt Gotha beteiligt sich an der gemeinsamen Erprobung der Warnsysteme. Dies meldete die Stadtverwaltung.
Um 11:00 Uhr wird eine bundesweite Probealarmierung ausgelöst. In diesem Jahr ist zudem vorgesehen, um 11:45 Uhr erstmals auch eine entsprechende Entwarnung über die dafür vorgesehenen Warnkanäle auszugeben.
Der Warntag dient dazu, die technischen Warnsysteme zu überprüfen und zugleich die Bevölkerung mit den verschiedenen Warnmöglichkeiten und den richtigen Verhaltensweisen im Gefahrenfall vertraut zu machen.
Für die Warnung der Bevölkerung stehen heute zahlreiche unterschiedliche Wege zur Verfügung. Dazu zählen unter anderem die Warn-App NINA des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie weitere Warn-Apps, Cell Broadcast, Radio und Fernsehen, Internetangebote, digitale Stadtinformationstafeln und Fahrgastinformationssysteme.
Ergänzend baut die Stadt Gotha ihr Sirenennetz weiter aus. Ziel ist es, die Bevölkerung im Ereignisfall möglichst flächendeckend oder auch gezielt in einzelnen Bereichen warnen und auf weiterführende Informationen aufmerksam machen zu können.
Sirenen übernehmen dabei eine wichtige Weckfunktion: Ein Sirenensignal macht auf eine besondere Gefahrenlage aufmerksam und fordert dazu auf, weitere Informationsquellen zu nutzen und die Hinweise der zuständigen Behörden zu beachten.
Das Informationsblatt „Warnung der Bevölkerung in Thüringen“ des Thüringer Ministeriums für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung empfiehlt im Falle einer Warnung insbesondere:
- Radio einschalten und auf Durchsagen, insbesondere der Regionalsender, achten,
- Warnungen und Informationen in Warn-Apps wie NINA beachten,
- Nachbarn und andere Personen informieren, die die Warnung möglicherweise nicht wahrgenommen haben,
- älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen helfen,
- ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger über die Gefahrenlage informieren,
- Anweisungen der Behörden befolgen,
- die Notrufnummern 112 und 110 ausschließlich in tatsächlichen Notfällen wählen,
- Ruhe bewahren,
- Gebäude beziehungsweise Wohnungen aufsuchen sowie Türen und Fenster schließen,
- Schadensgebiete meiden, sofern keine unmittelbare Betroffenheit besteht, und
- Verkehrs- und Rettungswege für Einsatzkräfte freihalten.
- Diese Sirenensignale gibt es
Bei den Sirenensignalen wird zwischen verschiedenen Alarmierungen unterschieden:
Sirenenprobe:
Ein Ton von 12 Sekunden Dauer
Feueralarm:
Drei Töne von jeweils 12 Sekunden Dauer mit jeweils 12 Sekunden Pause zwischen den Tönen
Warnung der Bevölkerung vor einer Gefahr:
Sechs Töne von jeweils fünf Sekunden Dauer mit jeweils fünf Sekunden Pause zwischen den Tönen
Entwarnung:
Ein einminütiger Dauerton
Die Sirenensignale können auf der Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe probegehört werden. Die Hörbeispiele sind dort über den Bereich „Warnung & Vorsorge“, „Warnung in Deutschland“, „So werden Sie gewarnt“ und „Sirenen“ abrufbar.
Die Stadt Gotha empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, den bundesweiten Warntag zu nutzen, um sich mit den unterschiedlichen Warnwegen vertraut zu machen und insbesondere die Bedeutung der Sirenensignale in Erinnerung zu rufen.
Für Fragen zum Thema Sirenen und Bevölkerungswarnung steht das Brandschutzamt der Stadtverwaltung Gotha unter brandschutzamt@gotha.dezur Verfügung.























