Strafverfahren gegen zwei Teilnehmer

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Am Nachmittag des 27. Oktober 2012 fand der Bundeskongress der Jungen Nationaldemokraten in Kirchheim statt.

Durch die Polizei wurden umfangreiche Kontrollen durchgeführt. Zwei Versammlungsteilnehmer müssen sich strafrechtlich verantworten, da sie auf dem Weg zum Veranstaltungsort verbotene Gegenstände mit sich führten. Gegen die beiden 19- und 22jährigen, nicht aus dem Ilm- Kreis stammenden, Männer wurden Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet.

An der Veranstaltung nahmen ca. 120 Personen teil, welche bundesweit anreisten. Zeitgleich wurde, wie angekündigt, durch das Bürgerliche Bündnis Kirchheim gegen diese Veranstaltung friedlich protestiert.