Der Stadtrat der Stadt Gotha hatte am 8. Dezember 2010 die Haushaltssatzung 2011 beschlossen. Danach wurde sie sofort der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Diese erteilte nun mit Bescheid vom 11. März 2011 die Haushaltsgenehmigung ohne Auflagen.
Die Genehmigung beinhaltet, dass der im § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.290.400 € zweckgebunden, zur Sanierung und Erweiterung des Stadtbades Gotha, Bohnstedtstraße zum Sport- und Familienbad verwendet wird. Damit ist die Förderung des Bades durch den Freistaat Thüringen mittels zinslosen Kredits gemeint. Weitere Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen.
Der festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 9.560.000 € wurde ebenfalls rechtsaufsichtlich genehmigt. Mit diesen Verpflichtungs-ermächtigungen wird angezeigt, wie sich Investitionen in den Folgejahren verteilen werden. Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung 2011 nicht.
Die Stadt Gotha hat einen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt. Für das Jahr 2011 wurden im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 65.274.100 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 25.091.800 € festgesetzt. Die Steuersätze der Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuern für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v.H. und für die Grundstücke (B) 400 v.H. sowie Gewerbesteuern nach dem Gewerbeertrag 390 v.H.
„Auf die Haushaltsgenehmigung haben die ortsansässigen Handwerker und Betriebe genauso wie eine Vielzahl von Vereinen und Verbänden seit Monaten gewartet, die Geld aus dem städtischen Haushalt erhalten bzw. Fördermittel beantragt haben.“ so Oberbürgermeister Knut Kreuch.
Für die Kindertageseinrichtungen „Bummi“ und „Sonnenblume“ bedeutet die Umsetzung der Haushaltssatzung Investitionen von 110.000 Euro und 142.000 Euro. Für die Sanierung des Schulgeländes von Brüder-Grimm- und Oststadt-Schule werden 190.000 Euro investiert. Im Bereich der Straßensanierung stehen 400.000 Euro zur Verfügung. Die Zuschüsse für die Gothaer Sportvereine betragen 65.300 Euro, für die Fertigstellung der Sanierung des Gebäudes des Lok-Sportplatzes werden weitere 20.000 Euro zur Verfügung gestellt. In Kürze können darüber hinaus auch die Bescheide für die Förderung von Kulturvereinen, sowie von Vereinen und Verbänden verschiedener Bereiche wie der Wohlfahrtspflege in Höhe von insgesamt 99.300 Euro erteilt werden.
Der Haushaltsplan wird gemäß § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung in der Zeit vom 01.04.2011 bis 15.04.2011 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Bürgerbüro, ausgelegt. Damit wird die Rechtswirksamkeit der Hauhaltssatzung herbeigeführt. Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Gotha erfolgt am 31.03.2011 im Rathaus-Kurier.
Publiziert: 18. März 2011, 14.03 Uhr