Sind die Täter von Eisenach nicht nur Heilbronner Polizisten-Mörder, sondern auch die „Döner-Mörder“?

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Spektakuläre Wende bei den Ermittlungen zum Heilbronner Polizistenmord: In dem zerstörten Haus des Verdächtigen-Trios in Zwickau haben die Fahnder die Pistole gefunden, mit der die Opfer der sogenannten Döner-Morde erschossen wurden. Zuvor hatten zwei Männer sich bei Eisenach selbst erschossen, nachdem sie zuvor eine Sparkassen-Filale in Eisenach ausgeraubt hatten. Die danach flüchtige Frau hatte sich der Polizei in Jena gestellt (wir berichteten).

Am Freitag nachmittag gab die Bundesanwaltschaft bekannt, dass sie die Ermittlungen wegen des Mordanschlags auf zwei Polizisten in Heilbronn sowie der bundesweiten Mordserie zum Nachteil von acht türkischstämmigen und einem griechischen Opfer übernimmt.

Dazu schreibt die Behörde in einer Pressemitteilung:
„Die Bundesanwaltschaft hat heute (11. November 2011) die Ermittlungen wegen des Mordanschlags auf zwei Polizisten in Heilbronn im April 2007, der Mordserie im Zeitraum von September 2000 bis April 2006 zum Nachteil von acht türkischstämmigen und einem griechischen Opfer in mehreren deutschen Städten sowie der schweren Brandstiftung in Zwickau vom 4. November 2011 übernommen.

Es liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die Mordtaten einer rechtsextremistischen Gruppierung zuzurechnen sind.

Im Wohnmobil der am 4. November 2011 nahe Eisenach tot aufgefundenen Uwe B. und Uwe M. wurden die Dienstwaffen der Heilbronner Polizisten sichergestellt. In der Wohnung der Männer in Zwickau wurde zudem die Pistole aufgefunden, mit der in den Jahren 2000 bis 2006 die sogenannten Döner-Morde verübt wurden. Nach den bisherigen Erkenntnissen verfügten die verstorbenen Männer wie auch ihre mittlerweile verhaftete Gefährtin Beate Z. bereits Ende der 1990er Jahre über Verbindungen zu rechtsextremistischen Kreisen. Bei der Durchsuchung der Zwickauer Wohnung wurde außerdem Beweismaterial sichergestellt, das auf eine rechtsextremistische Motivation der Mordtaten hindeutet.

Es besteht deshalb gegen die Beschuldigte Beate Z. der Anfangsverdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Mord und versuchtem Mord sowie der schweren Brandstiftung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 211, § 306a, § 22, § 23 StGB). Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist auch die Verstrickung möglicher weiterer Personen aus rechtsextremistischen Kreisen in die Taten.

Mit den polizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Bundeskriminalamt in Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen beauftragt.

Weitergehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.“

H&H Makler